Jeder Schritt geregelt, jede Frist überwacht, nichts ohne Ihre Freigabe.

So läuft Ihr Fall ab
Der Weg Ihrer Forderung
Die meisten Fälle erledigen sich in den ersten Wochen. Die weiteren Stufen kommen nur zum Einsatz, wenn der Schuldner nicht zahlt.
Einreichen
Sie übermitteln die Forderung online mit Rechnung, Vertrag oder Auftrag und Ihren bisherigen Mahnungen. Das dauert wenige Minuten.
Prüfen und anlegen
Wir prüfen Fälligkeit, Verzug und Unterlagen und legen den Fall mit eigenem Aktenzeichen an. Fehlt etwas, melden wir uns sofort. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
Zahlungsaufforderung
Der Schuldner erhält unser Schreiben mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und einer klaren Frist, in der Regel zwei Wochen. Ab Verzug trägt er Zinsen und die gesetzlichen Inkassokosten.
Mahnung und Telefon
Bleibt die Zahlung aus, folgen schriftliche Mahnungen und der direkte Kontakt per Telefon. Wir klären Einwände, nehmen Ratenwünsche auf und überwachen jede vereinbarte Rate.
Gerichtliches Mahnverfahren
Zahlt der Schuldner weiterhin nicht und erhebt keine begründeten Einwände, beantragen wir nach Ihrer Freigabe Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Damit ist Ihre Forderung tituliert und 30 Jahre vollstreckbar.
Vollstreckung
Aus dem Titel vollstrecken wir über den Gerichtsvollzieher, per Konto- oder Lohnpfändung oder über die Vermögensauskunft. Jede Maßnahme stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Auszahlung
Zahlungen auf die Hauptforderung leiten wir spätestens am dritten Bankarbeitstag nach Eingang an Sie weiter, mit einer Abrechnung, die jeden Posten nachvollziehbar ausweist.
Was wir von Ihnen brauchen
Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht die erste Zahlungsaufforderung hinaus.
Angaben zum Schuldner
Name oder Firma, letzte bekannte Anschrift, wenn vorhanden Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Grundlage der Forderung
Rechnung, Vertrag, Auftragsbestätigung oder Abnahmeprotokoll, aus denen sich Leistung und Betrag ergeben.
Nachweis des Verzugs
Ihre Mahnungen oder ein vereinbartes Zahlungsziel, das abgelaufen ist, sowie bereits erhaltene Teilzahlungen.
Hinweise zum Fall
Gab es Reklamationen, Gespräche oder Zusagen des Schuldners? Jeder Hinweis hilft, den richtigen Ton zu treffen.
Sie behalten die Kontrolle
Kostenpflichtige Schritte wie das gerichtliche Mahnverfahren, Ermittlungen oder Vollstreckungsmaßnahmen lösen wir nur nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe aus. Sie erfahren vorher, was der Schritt kostet und welche Aussicht er hat.
Über jeden wesentlichen Schritt informieren wir Sie, etwa wenn der Schuldner zahlt, eine Ratenzahlung vereinbart wird oder Einwände erhebt.

Wenn der Schuldner widerspricht
Bestreitet der Schuldner die Forderung, prüfen wir seine Einwände und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Oft lässt sich ein Missverständnis schnell ausräumen oder ein Vergleich erzielen.
Ist ein streitiges Gerichtsverfahren nötig, führt es ein Rechtsanwalt. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen erfahrenen Anwalt und übergeben ihm die vollständige Akte.

Fragen zum Ablauf
Bereit für den ersten Schritt?
Reichen Sie Ihre Forderung jetzt online ein. Wir prüfen sie und melden uns mit dem weiteren Fahrplan.