Diese Regeln gelten bei uns für jeden Fall.

Unsere Grundsätze
Wofür wir einstehen
Registriert und beaufsichtigt
Wir sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und unterliegen der Aufsicht des Bundesamts für Justiz. Unsere Registrierung kann jeder öffentlich prüfen.
Nur berechtigte Kosten
Vom Schuldner verlangen wir nur Zinsen und Kosten, die er nach dem Gesetz erstatten muss, und nie mehr, als ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit erhielte. Jede Position schlüsseln wir verständlich auf.
Ihr Geld ist schnell bei Ihnen
Zahlungen, die Ihnen zustehen, leiten wir spätestens am dritten Bankarbeitstag nach Eingang weiter und rechnen jeden Posten nachvollziehbar ab.
Kein Schritt ohne Freigabe
Gerichtliche Schritte, Ermittlungen und Vollstreckungsmaßnahmen lösen wir nur aus, wenn Sie zugestimmt haben. Sie wissen vorher, was es kostet.
Fair im Ton
Wir sind bestimmt, aber nie einschüchternd. Wir drohen nicht mit Maßnahmen, die wir nicht ergreifen dürfen oder wollen, und behandeln Schuldner mit Respekt.
Einwände ernst nehmen
Bestreitet ein Schuldner die Forderung, prüfen wir das, statt einfach weiter zu mahnen. Bestrittene Forderungen melden wir nicht an Auskunfteien.
Datenschutz
Wir verarbeiten nur die Daten, die für den Einzug nötig sind, informieren Schuldner gemäß Art. 14 DSGVO und löschen, sobald keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht.
Ehrliche Einschätzung
Ist eine Forderung zweifelhaft oder der Aufwand höher als der mögliche Ertrag, sagen wir Ihnen das offen, bevor Kosten entstehen.
Beschwerden und Anregungen
Sind Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden, ob als Auftraggeber oder als Empfänger unserer Schreiben, sprechen Sie uns bitte direkt an. Die Geschäftsführung prüft jede Beschwerde persönlich und antwortet Ihnen.
Unabhängig davon können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden, das Bundesamt für Justiz in Bonn.

Ein Partner, auf den Sie sich verlassen können.
Überzeugen Sie sich selbst und übergeben Sie uns Ihren ersten Fall.