Kompass auf Holz

Unsere Grundsätze

Wofür wir einstehen

Registriert und beaufsichtigt

Wir sind gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und unterliegen der Aufsicht des Bundesamts für Justiz. Unsere Registrierung kann jeder öffentlich prüfen.

Nur berechtigte Kosten

Vom Schuldner verlangen wir nur Zinsen und Kosten, die er nach dem Gesetz erstatten muss, und nie mehr, als ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit erhielte. Jede Position schlüsseln wir verständlich auf.

Ihr Geld ist schnell bei Ihnen

Zahlungen, die Ihnen zustehen, leiten wir spätestens am dritten Bankarbeitstag nach Eingang weiter und rechnen jeden Posten nachvollziehbar ab.

Kein Schritt ohne Freigabe

Gerichtliche Schritte, Ermittlungen und Vollstreckungsmaßnahmen lösen wir nur aus, wenn Sie zugestimmt haben. Sie wissen vorher, was es kostet.

Fair im Ton

Wir sind bestimmt, aber nie einschüchternd. Wir drohen nicht mit Maßnahmen, die wir nicht ergreifen dürfen oder wollen, und behandeln Schuldner mit Respekt.

Einwände ernst nehmen

Bestreitet ein Schuldner die Forderung, prüfen wir das, statt einfach weiter zu mahnen. Bestrittene Forderungen melden wir nicht an Auskunfteien.

Datenschutz

Wir verarbeiten nur die Daten, die für den Einzug nötig sind, informieren Schuldner gemäß Art. 14 DSGVO und löschen, sobald keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht.

Ehrliche Einschätzung

Ist eine Forderung zweifelhaft oder der Aufwand höher als der mögliche Ertrag, sagen wir Ihnen das offen, bevor Kosten entstehen.

Beschwerden und Anregungen

Sind Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden, ob als Auftraggeber oder als Empfänger unserer Schreiben, sprechen Sie uns bitte direkt an. Die Geschäftsführung prüft jede Beschwerde persönlich und antwortet Ihnen.

Unabhängig davon können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden, das Bundesamt für Justiz in Bonn.

Besprechungsraum

Ein Partner, auf den Sie sich verlassen können.

Überzeugen Sie sich selbst und übergeben Sie uns Ihren ersten Fall.