Beispielfall

Unbekannt verzogen ist kein Endstand

Ein privater Vermieter bleibt nach dem Auszug seines Mieters auf 3.260 € sitzen. Die neue Anschrift kennt niemand.

Ausgangslage

Der Mieter war nach mehreren Monaten Rückstand ausgezogen, ohne eine neue Anschrift zu hinterlassen. Nach Verrechnung der Kaution blieben 2.850 € Miete und 410 € aus der Nebenkostenabrechnung offen. Briefe an die alte Anschrift kamen zurück.

Was wir getan haben

Mit Freigabe des Vermieters haben wir eine Melderegisterauskunft eingeholt. Der frühere Mieter war in eine Stadt in Niedersachsen gezogen und dort ordnungsgemäß gemeldet. Unsere Zahlungsaufforderung ging an die neue Anschrift.

Wenige Tage später rief der frühere Mieter an. Er habe nach einem Jobverlust den Überblick verloren, inzwischen aber wieder eine Stelle. Auf einmal zahlen könne er nicht. Wir haben eine Rate von 200 € im Monat vereinbart, mit einer Verfallklausel für den Fall, dass eine Rate ausbleibt, und die Vereinbarung schriftlich bestätigt.

Ergebnis

Die Raten kamen bis auf eine Ausnahme pünktlich. Als eine Rate ausblieb, genügte eine Erinnerung. Nach etwas mehr als anderthalb Jahren war die Forderung einschließlich Zinsen und Kosten vollständig beglichen.

Was Sie daraus mitnehmen

Ein unbekannter Aufenthalt ist selten endgültig. Die Melderegisterauskunft ist schnell und günstig. Und eine verlässliche Rate ist mehr wert als ein Gerichtsverfahren gegen jemanden, der gerade wieder auf die Beine kommt. Denken Sie bei Schäden an der Wohnung daran, dass diese Ansprüche schon sechs Monate nach Rückgabe verjähren.

Beispielfall zur Veranschaulichung. Namen, Beträge und Abläufe sind frei gewählt und geben keinen konkreten Mandatsfall wieder.

Ihr Mieter ist verschwunden?

Wir ermitteln die neue Anschrift und setzen Ihre Forderung durch.