Beispielfall

Ein Telefonat statt Rechtsstreit

Ein Elektrobetrieb wartet seit drei Monaten auf 4.800 € aus einer Schlussrechnung. Der Kunde behält wegen angeblicher Mängel alles ein.

Ausgangslage

Der Betrieb hat in einem Einfamilienhaus die Elektroinstallation erneuert. Die Abnahme ist erfolgt, die Schlussrechnung über 4.800 € ist seit drei Monaten fällig. Auf zwei Mahnungen antwortet der Kunde nur, er zahle erst, wenn „alles in Ordnung“ sei. Welche Mängel er meint, sagt er nicht.

Was wir getan haben

Nach Prüfung von Auftrag, Abnahmeprotokoll und Rechnung ging unsere Zahlungsaufforderung hinaus. Eine Reaktion blieb aus. Beim anschließenden Telefonat stellte sich heraus, dass es um zwei Steckdosen ging, die nicht wie besprochen gesetzt waren. Alles andere funktionierte einwandfrei.

Wir haben mit dem Kunden vereinbart, dass er 4.300 € sofort zahlt und der Betrieb die beiden Steckdosen innerhalb von zwei Wochen versetzt. Danach war der Rest von 500 € fällig. Die Vereinbarung haben wir ihm noch am selben Tag schriftlich bestätigt.

Ergebnis

Die erste Zahlung ging nach vier Tagen ein, die zweite eine Woche nach der Nacharbeit. Die gesetzliche Inkassovergütung trug der Kunde, sie wurde auf unsere Provision angerechnet. Für den Betrieb blieb nur ein kleiner Kostenanteil.

Was Sie daraus mitnehmen

Pauschale Mängelrügen sind oft ein Zeichen für ein kleines, lösbares Problem oder für einen Vorwand. Ein Gespräch klärt das schneller als jedes weitere Schreiben. Der unstreitige Teil einer Forderung sollte nie wegen eines kleinen streitigen Teils liegen bleiben.

Beispielfall zur Veranschaulichung. Namen, Beträge und Abläufe sind frei gewählt und geben keinen konkreten Mandatsfall wieder.

Schlussrechnung offen?

Wir klären, was hinter dem Einbehalt steckt, und setzen den unstreitigen Teil sofort durch.