Inkassokosten muss der Schuldner tragen, aber nicht in beliebiger Höhe. Das Gesetz zieht klare Grenzen. Ein Überblick für Gläubiger, die wissen wollen, was sie verlangen dürfen.
Ratgeber
Was Inkasso kosten darf
Im Verzug trägt der Schuldner den Schaden
Gerät ein Schuldner in Verzug, muss er den Schaden ersetzen, der dem Gläubiger dadurch entsteht. Dazu gehören die Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters entstehen. Voraussetzung ist, dass der Verzug schon vor der Beauftragung bestand.
Die Obergrenze
Erstattungsfähig sind Inkassokosten höchstens bis zu dem Betrag, den ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen dürfte. Maßstab ist die Geschäftsgebühr, deren Höhe sich nach dem Wert der Forderung richtet.
Für unbestrittene Forderungen ist die Gebühr seit 2021 grundsätzlich auf das 0,9-fache begrenzt. Zahlt der Schuldner schon auf das erste Schreiben, ist nur das 0,5-fache erstattungsfähig. Hinzu kommt eine Auslagenpauschale von 20 % der Gebühr, höchstens 20 €.
Was nicht geht
Inkassodienstleister und Rechtsanwalt nebeneinander zu beauftragen und beide Vergütungen zu verlangen, ist nicht zulässig, soweit die Tätigkeiten sich decken. Auch erfundene Gebühren wie Kontoführungs- oder Bearbeitungspauschalen ohne gesetzliche Grundlage muss der Schuldner nicht zahlen.
Umsatzsteuer
Ist der Gläubiger zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er vom Schuldner keine Umsatzsteuer auf die Inkassokosten verlangen, weil sie ihn wirtschaftlich nicht belastet.
Transparenz gegenüber Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern müssen Inkassoschreiben die Kosten einzeln und verständlich aufschlüsseln und den zugrunde liegenden Gebührensatz nennen. Diese Informationspflichten überwacht die Aufsichtsbehörde, Verstöße können geahndet werden.
So halten wir es
Wir verlangen vom Schuldner ausschließlich die gesetzlich erstattungsfähigen Beträge und weisen jeden Posten aus. Für Sie als Gläubiger wird die erstattete Vergütung vollständig auf unsere Provision angerechnet.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.
Fair abgerechnet, konsequent durchgesetzt.
Übergeben Sie Ihre Forderung an einen Dienstleister, der nur verlangt, was das Gesetz erlaubt.