Handwerker und Bauunternehmer gehen regelmäßig in Vorleistung. Das Gesetz gibt ihnen wirksame Mittel, um sich abzusichern. Viele nutzen sie nicht.
Ratgeber
Zahlungsausfall am Bau vermeiden
Abschlagszahlungen verlangen
Bei Werkverträgen können Sie für bereits erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen verlangen, in Höhe des Wertzuwachses, den der Besteller erlangt hat. Wer in kurzen Abständen abrechnet, hat im Ernstfall weniger offen.
Bauhandwerkersicherung
Wer ein Bauwerk oder eine Außenanlage herstellt, kann vom Besteller eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung verlangen, etwa eine Bankbürgschaft. Leistet der Besteller sie nicht, dürfen Sie die Arbeit einstellen oder den Vertrag kündigen. Das gilt nicht gegenüber öffentlichen Auftraggebern und nicht gegenüber Verbrauchern bei einem Verbraucherbauvertrag oder Bauträgervertrag.
Bauhandwerkersicherungshypothek
Für Forderungen aus Arbeiten an einem Grundstück können Sie die Eintragung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers verlangen. Sie sichert Sie auch dann ab, wenn der Besteller später zahlungsunfähig wird.
Sauber dokumentieren
Abnahmeprotokoll, Aufmaß, Stundenzettel und Nachtragsvereinbarungen sind im Streitfall Gold wert. Lassen Sie Nachträge vor der Ausführung schriftlich bestätigen.
Abnahme herbeiführen
Die Schlussrechnung wird beim Werkvertrag erst mit der Abnahme fällig. Fordern Sie die Abnahme nach Fertigstellung ausdrücklich unter Fristsetzung an. Reagiert der Besteller nicht und benennt keine Mängel, gilt das Werk unter bestimmten Voraussetzungen als abgenommen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.
Trotzdem offen geblieben?
Wir kennen die Einwände am Bau und setzen Ihre Schlussrechnung durch.