Am Jahresende verjähren jedes Jahr unzählige Forderungen, nur weil niemand rechtzeitig gehandelt hat. So prüfen Sie, welche Ihrer Rechnungen betroffen sind, und was Sie jetzt noch tun können.
Ratgeber
Verjährung zum 31. Dezember
Drei Jahre, aber nicht ab Rechnungsdatum
Die meisten Forderungen aus Kauf-, Werk- und Dienstverträgen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt aber nicht mit dem Rechnungsdatum, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie den Schuldner kannten.
Für die Praxis heißt das: Alle Forderungen, die im Jahr 2023 entstanden sind, verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Danach kann der Schuldner die Zahlung dauerhaft verweigern.
Mahnungen helfen nicht
Eine weitere Mahnung oder eine erneute Rechnung hält die Verjährung nicht auf. Auch ein Inkassoschreiben allein genügt nicht. Die Verjährung wird nur durch bestimmte rechtliche Schritte gehemmt oder unterbrochen.
Was die Verjährung wirklich stoppt
Mahnbescheid Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids hemmt die Verjährung, wenn er vor Fristablauf eingeht und der Bescheid demnächst zugestellt wird. Das ist der schnellste und günstigste Weg.
Klage Auch eine Klage hemmt die Verjährung, ist aber aufwendiger.
Anerkenntnis Erkennt der Schuldner die Forderung an, etwa durch eine Abschlagszahlung oder eine schriftliche Ratenvereinbarung, beginnt die Verjährung neu.
Verhandlungen Solange Sie mit dem Schuldner ernsthaft über die Forderung verhandeln, ist die Verjährung gehemmt. Das ist im Streitfall aber schwer zu beweisen.
Ihre Checkliste für den Herbst
Gehen Sie Ihre offenen Posten durch und markieren Sie alle Forderungen, die 2023 entstanden sind. Prüfen Sie, ob der Schuldner seitdem gezahlt oder die Forderung schriftlich anerkannt hat. Für alle übrigen Fälle sollte der Mahnbescheid spätestens Anfang Dezember beantragt werden, damit genug Zeit für Rückfragen des Gerichts bleibt.
Wir übernehmen das für Sie: Forderung prüfen, Mahnbescheid beantragen, Zustellung überwachen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.
Forderungen aus 2023 offen?
Übergeben Sie sie uns rechtzeitig. Wir prüfen die Verjährung und beantragen den Mahnbescheid für Sie.