Ab wann ist ein Kunde in Verzug, und was dürfen Sie dann verlangen? Ein Überblick über Fälligkeit, Verzugszinsen und die Erstattung von Inkassokosten.
Ratgeber
Zahlungsverzug erkennen und nutzen
Fälligkeit ist nicht gleich Verzug
Eine Rechnung ist fällig, sobald Sie die Zahlung verlangen können, meist mit Zugang der Rechnung oder zum vereinbarten Zahlungsziel. Verzug bedeutet mehr. Erst wenn der Schuldner im Verzug ist, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der durch die verspätete Zahlung entsteht.
Wann Verzug eintritt
Durch Mahnung Der klassische Weg. Eine Mahnung nach Fälligkeit setzt den Schuldner in Verzug.
Durch ein Datum Ist ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt, etwa „zahlbar bis 15. März“, tritt Verzug mit Ablauf dieses Tages ohne Mahnung ein.
Nach 30 Tagen Bei Entgeltforderungen gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist.
Was Sie im Verzug verlangen dürfen
Verzugszinsen Bei Geschäften zwischen Unternehmen beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern fünf Prozentpunkte. Den Basiszinssatz veröffentlicht die Deutsche Bundesbank zweimal im Jahr.
Pauschale von 40 € Gegenüber Unternehmen können Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 € verlangen. Sie wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
Kosten der Rechtsverfolgung Beauftragen Sie einen Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt, muss der Schuldner diese Kosten erstatten, begrenzt auf die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit erhielte.
Unser Tipp
Schreiben Sie auf jede Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum statt „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“. Dann tritt der Verzug ohne Mahnung ein, und Sie können früher handeln.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand Oktober 2026.
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