Mahn- und Vollstreckungsbescheid für Ihre Forderung, schnell und ohne Verhandlung.

Das Mahnverfahren
Der kürzeste Weg zum Titel
Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren für Geldforderungen. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht, sondern nur, ob der Antrag formal stimmt. Widerspricht der Schuldner nicht, erhalten Sie in wenigen Wochen einen Vollstreckungsbescheid, der einem Urteil gleichsteht.
Als registrierter Inkassodienstleister dürfen wir Sie im Mahnverfahren vor Gericht vertreten. Wir stellen die Anträge elektronisch, überwachen die Zustellung und kümmern uns um alle Fristen.
So läuft das Mahnverfahren ab
Antrag auf Mahnbescheid
Nach Ihrer Freigabe beantragen wir den Mahnbescheid beim zuständigen zentralen Mahngericht. Ein rechtzeitig gestellter Antrag hemmt die Verjährung.
Zustellung an den Schuldner
Das Gericht stellt dem Schuldner den Mahnbescheid zu. Ab Zustellung hat er zwei Wochen Zeit, zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.
Vollstreckungsbescheid
Zahlt der Schuldner nicht und widerspricht nicht, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid. Auch dagegen kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Titel und Vollstreckung
Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid ist Ihre Forderung tituliert. Daraus kann 30 Jahre lang vollstreckt werden.
Wenn der Schuldner widerspricht
Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, geht das Verfahren auf Antrag in ein gewöhnliches Gerichtsverfahren über. Dort entscheidet das Gericht, ob die Forderung besteht.
Im streitigen Verfahren vertritt Sie ein Rechtsanwalt. Wir besprechen mit Ihnen vorher die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko, vermitteln auf Wunsch einen erfahrenen Anwalt und übergeben ihm die vollständige Akte.

Kosten und Kostenerstattung
Für den Mahnbescheid fällt eine Gerichtsgebühr an, die sich nach der Höhe der Forderung richtet. Wir lösen sie nur nach Ihrer Freigabe aus. Die Gerichtskosten und die Kosten unserer Vertretung muss der Schuldner im gesetzlich erstattungsfähigen Umfang tragen, sie werden im Mahnbescheid gleich mit geltend gemacht.
Zahlt der Schuldner noch vor der Zustellung, nehmen wir den Antrag zurück und machen die bis dahin entstandenen Kosten gegenüber dem Schuldner gesondert geltend.

Fragen zum Mahnverfahren
Ihre Forderung droht zu verjähren?
Forderungen aus 2023 verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit der Mahnbescheid noch in diesem Jahr beantragt werden kann.