Heller Gerichtssaal

Wenn es vor Gericht geht

Der Übergang zum Rechtsanwalt

Im außergerichtlichen Inkasso, im gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung vertreten wir Sie selbst. Ein streitiges Gerichtsverfahren darf dagegen nur ein Rechtsanwalt führen, etwa wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht oder die Forderung grundsätzlich bestreitet.

Für diese Fälle arbeiten wir mit erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Sie erhalten die vollständig aufbereitete Akte, führen das Verfahren und übergeben die Forderung nach dem Urteil zur Vollstreckung wieder an uns.

Unser Vorgehen im Klageverfahren

Einschätzung

Wir prüfen die Einwände des Schuldners und besprechen mit Ihnen Erfolgsaussichten und Kostenrisiko, bevor eine Entscheidung fällt.

Übergabe der Akte

Rechnung, Vertrag, Schriftverkehr, Zahlungsverlauf und Einwände gehen geordnet an den Rechtsanwalt. Sie müssen nichts doppelt einreichen.

Verfahren vor Gericht

Der Rechtsanwalt vertritt Sie im Klageverfahren. Über den Stand halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Vollstreckung aus dem Urteil

Liegt das Urteil vor, vollstrecken wir daraus. Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch ist 30 Jahre vollstreckbar.

Wann eine Klage sinnvoll ist

Bestrittene Forderung

Der Schuldner zahlt nicht, weil er die Forderung ganz oder teilweise bestreitet, etwa wegen angeblicher Mängel.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Nach einem Widerspruch geht das Verfahren in ein streitiges Gerichtsverfahren über.

Klare Beweislage

Vertrag, Leistungsnachweise und Schriftverkehr belegen die Forderung gut.

Durchsetzbarkeit

Beim Schuldner ist nach unserer Prüfung auch tatsächlich etwas zu holen.

Kosten und Kostenrisiko

Für das Klageverfahren fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an. Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten beider Seiten.

Vor jeder Klage klären wir deshalb gemeinsam mit Ihnen Erfolgsaussichten und Kostenrisiko. Das Mandat erteilen Sie dem Rechtsanwalt unmittelbar, und ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung wird keine Klage erhoben.

Fragen zum Klageverfahren

Ihr Schuldner bestreitet die Forderung?

Sprechen Sie uns an. Wir schätzen Ihren Fall ein und sagen Ihnen offen, ob sich eine Klage lohnt.