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Vollstreckung

Aus dem Titel wird Geld

Mit einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil dürfen Sie in das Vermögen des Schuldners vollstrecken. Als registrierter Inkassodienstleister vertreten wir Sie in der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, stellen die Anträge bei Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgericht und überwachen jede Frist.

Dabei gilt dasselbe wie in jedem anderen Schritt: Kostenpflichtige Maßnahmen lösen wir nur nach Ihrer Freigabe aus, und wir wählen sie so, dass kein Geld in aussichtslose Verfahren fließt.

Unsere Vollstreckungsmaßnahmen

Vermögensauskunft

Der Schuldner muss gegenüber dem Gerichtsvollzieher sein Vermögen offenlegen, etwa Konten, Arbeitgeber und Fahrzeuge. Das ist die Grundlage für gezielte Pfändungen.

Kontopfändung

Mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird das Guthaben auf dem Konto des Schuldners gesperrt und an Sie ausgezahlt, soweit es den geschützten Betrag übersteigt.

Lohnpfändung

Der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens wird direkt vom Arbeitgeber an uns überwiesen, Monat für Monat, bis die Forderung beglichen ist.

Sachpfändung

Der Gerichtsvollzieher pfändet verwertbare Gegenstände und nimmt Zahlungen entgegen. Oft genügt schon sein Besuch, damit der Schuldner zahlt.

Sie haben schon einen Titel?

Viele Unternehmen haben Urteile oder Vollstreckungsbescheide in der Schublade, aus denen nie Geld geflossen ist. Wir übernehmen bestehende Titel, prüfen den aktuellen Stand des Schuldners und setzen die Vollstreckung fort.

Ein Titel ist 30 Jahre vollstreckbar. Lebensumstände ändern sich in dieser Zeit, aus einem zahlungsunfähigen Schuldner wird oft wieder jemand mit Einkommen. Genau dann sollten Sie zur Stelle sein.

Computer

Langzeitüberwachung

Ist beim Schuldner aktuell nichts zu holen, legen wir die Akte nicht weg. Wir prüfen seine Lage in regelmäßigen Abständen neu, etwa über aktuelle Anschriften, Registereinträge und Auskünfte, und setzen die Vollstreckung fort, sobald sie Aussicht auf Erfolg hat.

So bleibt Ihre Forderung über Jahre wertvoll, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.

Wecker und Kalender

Fragen zur Vollstreckung

Holen Sie Ihre Titel aus der Schublade.

Übergeben Sie uns Ihre Urteile und Vollstreckungsbescheide. Wir prüfen, welche Maßnahmen Aussicht auf Erfolg haben, und melden uns mit einer Einschätzung.