Karteischränke mit vielen Schubladen, Schuldnerverzeichnis und Auskunfteien

Wer wird wo eingetragen?

Zwei Register, zwei Regeln

Das Schuldnerverzeichnis und die SCHUFA werden oft in einen Topf geworfen. Tatsächlich sind es zwei getrennte Systeme mit eigenen Regeln.

Das Schuldnerverzeichnis

Ein amtliches Register, das die zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder führen. Einträge ordnet ein Gerichtsvollzieher, ein Insolvenzgericht oder eine Vollstreckungsbehörde an. Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa um eine Forderung zu vollstrecken oder die Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners zu prüfen.

Auskunfteien

Private Unternehmen wie SCHUFA, Creditreform, Boniversum oder CRIF sammeln Angaben zur Zahlungsfähigkeit und geben sie an ihre Vertragspartner weiter, zum Beispiel an Banken, Vermieter oder Versandhändler. Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis übernehmen sie ebenfalls.

Wann ein Eintrag ins Schuldner­verzeichnis erfolgt

Ein Gläubiger oder sein Inkassodienstleister kann niemanden selbst eintragen lassen. Die Eintragung ordnet der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung an, und zwar nur in drei Fällen.

  • Der Schuldner gibt die Vermögensauskunft nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist.
  • Die Vermögensauskunft zeigt, dass eine Vollstreckung den Gläubiger offensichtlich nicht vollständig befriedigen würde.
  • Der Schuldner weist nicht innerhalb eines Monats nach der Vermögensauskunft nach, dass er die Forderung vollständig bezahlt hat. Das gilt nicht, solange eine vom Gerichtsvollzieher festgesetzte Ratenzahlung läuft.

Die Vermögensauskunft ist eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Gerichtsvollzieher über sein gesamtes Vermögen und Einkommen. Daneben tragen Insolvenzgerichte ein, wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, also nicht einmal Geld für das Verfahren vorhanden ist.

Was Schuldner tun können

Bevor ein Eintrag entsteht, stellt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Eintragungsanordnung zu. Dagegen kann er innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. Der Widerspruch hält die Eintragung allerdings nicht automatisch auf und hilft nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich fehlen, etwa weil die Forderung schon bezahlt war.

Der einfachste Weg bleibt, rechtzeitig zu zahlen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wer ein Schreiben von uns erhalten hat, kann sich jederzeit melden. Wir suchen gemeinsam eine Lösung, bevor es zur Vollstreckung kommt.

Wann Auskunfteien Daten erhalten

Auskunfteien erhalten Daten aus zwei Quellen. Sie übernehmen Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis, und ihre Vertragspartner melden ihnen offene Forderungen. Melden darf ein Unternehmen oder Inkassodienstleister nur, wenn es Vertragspartner der Auskunftei ist und die Meldung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zulässig ist. In der Praxis gelten dafür die Voraussetzungen, die das Bundesdatenschutzgesetz nennt. Eine Meldung ist danach insbesondere möglich, wenn

  • die Forderung durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid festgestellt ist,
  • der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder
  • der Schuldner nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen erster Mahnung und Meldung mindestens vier Wochen liegen, er vorher über die mögliche Meldung informiert wurde und die Forderung nicht bestritten hat.

Hat der Schuldner die Forderung bestritten, scheidet eine Meldung allein aufgrund von Mahnungen also aus.

Wann Einträge gelöscht werden

Im Schuldnerverzeichnis

Das zentrale Vollstreckungsgericht löscht einen Eintrag in der Regel drei Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung. Früher gelöscht wird, wenn der Schuldner nachweist, dass er den Gläubiger vollständig befriedigt hat. Dafür reicht in der Regel eine Erledigungsbestätigung des Gläubigers.

Bei Auskunfteien

Auskunfteien löschen erledigte Einträge nach festen Fristen, die sie mit den Datenschutzbehörden abgestimmt haben. Jeder kann dort kostenlos eine Selbstauskunft verlangen, also erfahren, welche Daten gespeichert sind, und falsche Angaben berichtigen lassen.

Was das für Gläubiger bedeutet

Vor dem nächsten Schritt

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis zeigt, dass schon andere Gläubiger erfolglos vollstreckt haben. Wir berücksichtigen das, bevor wir kostenpflichtige Schritte vorschlagen, damit Sie kein gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

In der Vollstreckung

Wir beantragen für Sie die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher. Sie zeigt, ob und wo sich eine Pfändung lohnt, und kann zur Eintragung führen. Für viele Schuldner ist das der Anlass, doch noch eine Lösung zu suchen.

Häufige Fragen

Fragen zu einem Eintrag?

Ob Sie als Gläubiger eine Forderung durchsetzen wollen oder als Empfänger eines Schreibens Fragen haben, wir erklären Ihnen die nächsten Schritte. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.