Wir kennen die Einwände am Bau und setzen Ihre Vergütung durch.

Handwerk und Bau
Sie haben geleistet, jetzt soll gezahlt werden
Kaum eine Branche geht so weit in Vorleistung wie Handwerk und Bau. Material, Löhne und Subunternehmer sind bezahlt, bevor die Schlussrechnung überhaupt geschrieben ist. Bleibt sie offen, wird es schnell eng.
Unsere Wurzeln liegen in einer Hamburger Unternehmensgruppe aus Handwerk, Bau und Energietechnik. Wir wissen, wie Baustellen laufen, welche Unterlagen zählen und welche Mängelrügen nur vorgeschoben sind.
Typische Fälle, die wir übernehmen
Offene Schlussrechnungen
Das Werk ist fertig und abgenommen, die Zahlung bleibt aus oder wird ohne Begründung gekürzt.
Einbehalte wegen Mängeln
Der Kunde behält einen Teil zurück und beruft sich auf Mängel, die nicht oder nicht in dieser Höhe bestehen.
Streit um Nachträge
Zusatzleistungen wurden mündlich beauftragt und ausgeführt, jetzt will der Kunde sie nicht bezahlen.
Abschlagsrechnungen
Abschläge für erbrachte Leistungen werden nicht gezahlt, die Baustelle läuft trotzdem weiter.
Worauf wir achten
Bevor wir eskalieren, prüfen wir Abnahme, Fälligkeit und Mängeleinwände. Ist die Abnahme erfolgt oder gilt das Werk als abgenommen? Sind die Mängel gerügt und nachvollziehbar? Ist der Einbehalt angemessen?
So trennen wir berechtigte Reklamationen von Vorwänden und setzen die Forderung dort durch, wo sie trägt. Bei streitigen Mängelfragen stimmen wir das Vorgehen mit Ihnen ab und vermitteln auf Wunsch einen Anwalt mit Erfahrung im Baurecht.

Häufige Fragen aus der Branche
Schlussrechnung offen?
Übergeben Sie uns die Forderung mit Abnahmeprotokoll und Rechnung. Wir melden uns mit einer Einschätzung.


