Hochspannungsmast vor blauem Himmel, Inkasso für Energieversorger

Energie und Wärme

Viele kleine F⁠o⁠r⁠d⁠e⁠r⁠u⁠n⁠g⁠e⁠n, ein klarer Ablauf

Bei Stadtwerken, Energieversorgern, Wärme- und Contracting-Anbietern sowie Messstellenbetreibern sind offene Posten selten groß, aber zahlreich. Typisch sind Schlussrechnungen nach einem Auszug, nicht gezahlte Abschläge oder Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung. Einzeln lohnt sich der eigene Aufwand oft kaum, in der Summe geht es um spürbare Beträge.

Wir übernehmen solche Forderungen gesammelt und bearbeiten jede einzelne trotzdem sorgfältig. Wir ermitteln neue Anschriften, schreiben Kunden verständlich an und bieten Ratenlösungen an, wenn jemand den Betrag nicht auf einmal zahlen kann. Wo nötig, folgt das gerichtliche Mahnverfahren. Für Sie gibt es keine Grundgebühr und keine Laufzeit, Provision fällt nur bei Erfolg an.

Typische Fälle, die wir ü⁠b⁠e⁠r⁠n⁠e⁠h⁠m⁠e⁠n

E⁠n⁠d⁠a⁠b⁠r⁠e⁠c⁠h⁠n⁠u⁠n⁠g offen

Nach dem Auszug bleibt die Schlussrechnung unbezahlt. Wir fordern den offenen Saldo nach Verrechnung der gezahlten Abschläge, nicht einzelne Abschläge doppelt.

Kunde u⁠n⁠b⁠e⁠k⁠a⁠n⁠n⁠t verzogen

Die Post kommt zurück, eine neue Anschrift ist nicht bekannt. Wir fragen beim Einwohnermeldeamt an und nutzen weitere zulässige Wege der Adressermittlung.

A⁠b⁠s⁠c⁠h⁠l⁠ä⁠g⁠e nicht gezahlt

Ein laufender Kunde zahlt seine Abschläge nicht mehr. Wir fordern sachlich zur Zahlung auf und vereinbaren bei Bedarf feste Raten.

V⁠e⁠r⁠b⁠r⁠a⁠u⁠c⁠h b⁠e⁠s⁠t⁠r⁠i⁠t⁠t⁠e⁠n

Der Kunde zweifelt Zählerstand oder Schätzung an. Wir klären den Einwand mit Ihren Mess- und Abrechnungsdaten, bevor wir weiter fordern.

Sachlich und f⁠r⁠i⁠s⁠t⁠g⁠e⁠r⁠e⁠c⁠h⁠t

Viele Ihrer Kunden sind Privathaushalte, für die eine Nachzahlung eine echte Belastung sein kann. Wir schreiben deshalb verständlich, schlüsseln die Forderung nachvollziehbar auf und bieten Raten an, die der Kunde auch einhalten kann. Eine Versorgungsunterbrechung ist allein Sache des Versorgers und an eigene gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. In unseren Schreiben ist sie kein Druckmittel.

Wichtig ist außerdem die Verjährung. Forderungen aus Energielieferungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Schlussrechnungen, die nach einem Auszug lange liegen geblieben sind, prüfen wir deshalb zuerst und beantragen bei Bedarf rechtzeitig einen Mahnbescheid, der die Verjährung hemmt.

Hochspannungsmast vor blauem Himmel, Inkasso für Energieversorger

Häufige Fragen aus der Branche

S⁠c⁠h⁠l⁠u⁠s⁠s⁠r⁠e⁠c⁠h⁠n⁠u⁠n⁠g⁠e⁠n offen?

Senden Sie uns eine Liste der offenen Posten. Wir sagen Ihnen, wie wir sie bearbeiten würden.