Woran Sie gefälschte Inkassoschreiben und E-Mails erkennen, wie Sie den Absender prüfen und was Sie im Ernstfall tun sollten.
Ratgeber
Fake-Inkasso erkennen
Das Wichtigste in Kürze
• Betrüger verschicken gefälschte Inkassoschreiben per E-Mail, SMS und Brief, oft im Namen echter Unternehmen oder Behörden.
• Warnzeichen sind ausländische Konten, Zahlungslinks, extrem kurze Fristen und Drohungen mit Haft oder sofortiger Pfändung.
• Ein Registereintrag allein beweist keine Echtheit, prüfen Sie über unabhängig recherchierte Kontaktdaten.
• Bei einem Fake zahlen Sie nicht, klicken keine Links an und erstatten Anzeige bei der Polizei.
• Ein Inkassobüro kann nie selbst pfänden, dafür ist immer ein gerichtlicher Titel nötig.
Betrugswellen mit falschen Forderungen
Gefälschte Inkassoschreiben gehören seit Jahren zu den verbreiteten Betrugsmaschen. Sie kommen per E-Mail, SMS oder Brief und verlangen Geld für angebliche Abos, Gewinnspiele, Bestellungen oder Bußgelder. Häufig nutzen die Täter Namen und Logos echter Inkassounternehmen, Behörden oder Gerichte, um seriös zu wirken.
Behörden, Gerichte und Inkassounternehmen warnen deshalb regelmäßig. In Hamburg wies die Bußgeldstelle auf gefälschte Inkasso-E-Mails hin, die im Namen eines real existierenden Inkassounternehmens angeblich offene Bußgelder der Stadt eintreiben wollten und bei schneller Zahlung einen Nachlass versprachen. Die Stadt stellte klar, dass sie dafür mit keinem Inkassounternehmen zusammenarbeitet. Ähnliche Warnungen gab es 2025 aus der Region Hannover, und im Herbst 2025 warnte ein betroffenes Inkassounternehmen selbst vor Phishing-Mails mit erfundenen Aktenzeichen. Phishing bezeichnet gefälschte Nachrichten, mit denen Täter an Geld oder persönliche Daten gelangen wollen.
Auch Unternehmen sind betroffen. Nach Eintragungen ins Handelsregister erhalten sie gefälschte Zahlungsaufforderungen, die angeblich von einer zentralen Zahlstelle der Justiz stammen und auf ausländische Konten verweisen. Das Amtsgericht Hamburg hatte bereits früher vor gefälschten Pfändungsbeschlüssen mit Landeswappen gewarnt.
Typische Merkmale gefälschter Schreiben
Viele Fälschungen verraten sich durch dieselben Auffälligkeiten. Hellhörig werden sollten Sie bei
• einem Gläubiger, mit dem Sie nie etwas zu tun hatten, oder einem vagen Forderungsgrund,
• fehlenden Angaben zu Auftraggeber, Vertragsdatum oder Rechnungsnummer,
• Zahlung auf ein ausländisches Konto, per Gutscheinkarte, Kryptowährung oder Bargeldübergabe,
• extrem kurzen Fristen, etwa Zahlung innerhalb von 24 oder 48 Stunden,
• Drohungen mit Haft, Ersatzfreiheitsstrafe, sofortiger Kontopfändung oder Besuch an der Haustür,
• fehlender Angabe einer Aufsichtsbehörde oder einem Impressum ohne ladungsfähige Anschrift,
• Links und Anhängen, etwa ZIP-Dateien oder angeblichen Rechnungen zum Download,
• unpersönlicher Anrede, auffälligen Sprachfehlern oder Absenderadressen von kostenlosen E-Mail-Diensten,
• angeblichen Rabatten, wenn Sie sofort zahlen.
Gute Fälschungen kommen ohne viele dieser Merkmale aus. Ein einzelnes Merkmal beweist deshalb noch keinen Betrug, umgekehrt schützt ein professionelles Layout nicht vor einer Fälschung. Entscheidend ist die Prüfung der Forderung und des Absenders.
So sieht ein echtes Schreiben aus
Seriöse Inkassobüros müssen Privatpersonen schon im ersten Schreiben in Textform und verständlich informieren. Dazu gehören Name oder Firma und Anschrift des Auftraggebers, der Forderungsgrund mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses, eine nachvollziehbare Zinsberechnung, Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten sowie Name, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde. Seit 2025 ist das für alle registrierten Inkassodienstleister das Bundesamt für Justiz. Nennt ein Schreiben eine andere oder gar keine Aufsichtsbehörde, ist das ein ernstes Warnsignal. Fehlen mehrere dieser Angaben, sollten Sie das Schreiben besonders kritisch prüfen, auch wenn es auf den ersten Blick professionell wirkt.
Gefälschte Gerichtspost erkennen
Manche Täter ahmen Gerichtspost nach. Ein echter Mahnbescheid wird vom zuständigen Mahngericht förmlich zugestellt, bei Privatpersonen in der Regel per Brief im gelben Zustellumschlag, und nicht als gewöhnliche E-Mail. Er fordert zur Zahlung an den Antragsteller auf, also an den Gläubiger, und enthält einen Vordruck für den Widerspruch. Ein Gericht verlangt keine Zahlung auf ausländische Konten und keine Übergabe von Bargeld.
Für eine Pfändung braucht ein privater Gläubiger immer einen vollstreckbaren Titel, etwa einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Ein Titel ist eine gerichtliche Entscheidung oder Urkunde, aus der die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf. Ein Inkassobüro kann also nicht selbst pfänden. Wer Ihnen ohne vorheriges Gerichtsverfahren eine Pfändung innerhalb weniger Tage ankündigt, arbeitet mit Druck und nicht mit dem Gesetz.
So prüfen Sie ein Inkassoschreiben
1. Forderung abgleichen
Prüfen Sie, ob Sie den genannten Gläubiger kennen, die Leistung bestellt haben und ob Rechnungsnummer und Betrag zu Ihren Unterlagen passen. Unternehmen sollten in der Buchhaltung nachsehen, ob es einen passenden Vorgang gibt.
2. Registrierung prüfen
Jedes Inkassounternehmen muss im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein, dem öffentlichen Verzeichnis des Bundesamts für Justiz. Fehlt der Eintrag, ist das ein deutliches Warnsignal. Achtung, Betrüger missbrauchen gezielt die Namen echter, registrierter Firmen. Ein Treffer im Register allein reicht deshalb nicht.
3. Unabhängig nachfragen
Suchen Sie Telefonnummer oder Anschrift des Inkassounternehmens selbst heraus, aus dem Register oder von der offiziellen Website. Nutzen Sie nicht die Kontaktdaten aus dem verdächtigen Schreiben. Fragen Sie nach, ob es das Aktenzeichen wirklich gibt. Lassen Sie sich dabei nicht von angeblich ablaufenden Fristen hetzen. Ein echtes Inkassobüro gibt Ihnen Zeit für eine Rückfrage und erklärt die Forderung auf Nachfrage.
4. Bankverbindung prüfen
Ein deutsches Inkassobüro mit einem Konto im Ausland ist ungewöhnlich. Auch eine Bankverbindung auf den Namen einer Privatperson spricht gegen ein echtes Schreiben.
5. Beim Gläubiger nachfragen
Wenden Sie sich direkt an das Unternehmen, das als Auftraggeber genannt ist. Es kann bestätigen, ob überhaupt eine Forderung besteht und ob sie an ein Inkassobüro übergeben wurde. Verbraucherzentralen bieten zudem eine Online-Prüfung für Inkassoschreiben an.
Was Sie bei einem Fake tun sollten
Erweist sich ein Schreiben als Fälschung oder bestehen ernsthafte Zweifel, gilt Folgendes.
• Zahlen Sie nicht, auch keine Teilbeträge.
• Klicken Sie keine Links an und öffnen Sie keine Anhänge.
• Antworten Sie nicht und geben Sie keine persönlichen Daten oder Kontodaten preis.
• Bewahren Sie Brief, Umschlag oder E-Mail als Beweis auf.
• Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, in vielen Bundesländern auch online über die Internetwache.
• Informieren Sie das Unternehmen oder die Behörde, deren Name missbraucht wurde.
Haben Sie bereits gezahlt, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank und fragen Sie, ob die Überweisung zurückgeholt werden kann. Wurden Sie per E-Mail angeschrieben, können Sie die Nachricht zusätzlich an die Verbraucherzentrale weiterleiten, die Phishing-Wellen sammelt und vor neuen Maschen warnt. Haben Sie über einen Link Zugangsdaten eingegeben, ändern Sie umgehend die betroffenen Passwörter und informieren Sie gegebenenfalls Ihre Bank.
Ist das Schreiben dagegen echt, sollten Sie es nicht ignorieren. Prüfen Sie dann die Forderung in Ruhe und reagieren Sie innerhalb der genannten Frist. Halten Sie die Forderung für unberechtigt, widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie kurz, warum Sie nicht zahlen.
Hinweise für Unternehmen
Betriebe sind ein beliebtes Ziel, weil Rechnungen dort oft routiniert bezahlt werden. Typisch sind gefälschte Rechnungen für Registereinträge, Branchenverzeichnisse oder angebliche Markenüberwachung, auf die später angebliche Inkassoschreiben folgen.
Legen Sie fest, dass Zahlungen nur freigegeben werden, wenn eine bestellte Leistung nachweisbar ist, und sensibilisieren Sie Buchhaltung und Empfang für die typischen Maschen. Echte Gebührenrechnungen der Justiz verweisen auf eine inländische Gerichts- oder Landesjustizkasse. Im Zweifel fragen Sie direkt beim zuständigen Registergericht nach, über die Kontaktdaten auf dessen offizieller Website.
Wenn Ihr eigener Name missbraucht wird
Es kommt vor, dass Betrüger Rechnungen oder Mahnungen im Namen echter Firmen verschicken. Erfahren Sie davon, etwa durch Nachfragen verunsicherter Empfänger, erstatten Sie Anzeige und veröffentlichen Sie einen kurzen Warnhinweis auf Ihrer Website. Nennen Sie dort Ihre echten Bankverbindungen und Kontaktwege, damit Empfänger Fälschungen leichter erkennen. Arbeiten Sie mit einem Inkassobüro zusammen, informieren Sie es ebenfalls, damit es Rückfragen von Schuldnern richtig einordnen kann.
So unterstützen wir Sie
Inkasso Hansekontor ist als Inkassodienstleister beim Bundesamt für Justiz registriert und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Haben Sie ein Schreiben erhalten, das angeblich von uns stammt, und sind Sie unsicher, kontaktieren Sie uns über die Kontaktdaten auf dieser Website. Wir bestätigen Ihnen, ob das Schreiben echt ist.
Unternehmen, die eigene Forderungen seriös einziehen lassen möchten, unterstützen wir im außergerichtlichen Inkasso, im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung, ohne Grundgebühr und mit einer Provision nur bei Erfolg.
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