Was das Schuldnerverzeichnis ist, wann ein Eintrag entsteht, wer Einsicht erhält und wann er wieder gelöscht wird.

Wer wird eingetragen?
Was das Register ist
Das Schuldnerverzeichnis ist ein amtliches Register, das die zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder führen. Einträge ordnet ein Gerichtsvollzieher, ein Insolvenzgericht oder eine Vollstreckungsbehörde an, niemals der Gläubiger selbst.
Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa um eine Forderung zu vollstrecken oder vor einem Geschäft die Zahlungsfähigkeit eines Partners zu prüfen. Die Abfrage läuft online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder. Auskunfteien wie die SCHUFA übernehmen die Einträge, deshalb taucht ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis meist auch dort auf.
Wann ein Eintrag erfolgt
Ein Gläubiger oder sein Inkassodienstleister kann niemanden selbst eintragen lassen. Die Eintragung ordnet der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Zwangsvollstreckung an, und zwar nur in drei Fällen.
• Der Schuldner gibt die Vermögensauskunft nicht ab, obwohl er dazu verpflichtet ist.
• Die Vermögensauskunft zeigt, dass eine Vollstreckung den Gläubiger offensichtlich nicht vollständig befriedigen würde.
• Der Schuldner weist nicht innerhalb eines Monats nach der Vermögensauskunft nach, dass er die Forderung vollständig bezahlt hat. Das gilt nicht, solange eine vom Gerichtsvollzieher festgesetzte Ratenzahlung läuft.
Die Vermögensauskunft ist eine Erklärung des Schuldners gegenüber dem Gerichtsvollzieher über sein gesamtes Vermögen und Einkommen. Daneben tragen Insolvenzgerichte ein, wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, also nicht einmal Geld für das Verfahren vorhanden ist.
Was Schuldner tun können
Bevor ein Eintrag entsteht, stellt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Eintragungsanordnung zu. Dagegen kann er innerhalb von zwei Wochen Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. Der Widerspruch hält die Eintragung allerdings nicht automatisch auf und hilft nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich fehlen, etwa weil die Forderung schon bezahlt war.
Der einfachste Weg bleibt, rechtzeitig zu zahlen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wer ein Schreiben von uns erhalten hat, kann sich jederzeit melden. Wir suchen gemeinsam eine Lösung, bevor es zur Vollstreckung kommt.
Wann der Eintrag gelöscht wird
Das zentrale Vollstreckungsgericht löscht einen Eintrag in der Regel drei Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung. Früher gelöscht wird er, wenn der Schuldner nachweist, dass er den Gläubiger vollständig befriedigt hat. Dafür reicht in der Regel eine Erledigungsbestätigung des Gläubigers, die beim zentralen Vollstreckungsgericht eingereicht wird.
Nach vollständiger Zahlung stellen wir Ihnen eine solche Bestätigung auf Wunsch aus.
Was das für Gläubiger bedeutet
Vor dem nächsten Schritt
Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis zeigt, dass schon andere Gläubiger erfolglos vollstreckt haben. Wir berücksichtigen das, bevor wir kostenpflichtige Schritte vorschlagen, damit Sie kein gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.
In der Vollstreckung
Wir beantragen für Sie die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher. Sie zeigt, ob und wo sich eine Pfändung lohnt, und kann zur Eintragung führen. Für viele Schuldner ist das der Anlass, doch noch eine Lösung zu suchen.
Häufige Fragen
Fragen zu einem Eintrag?
Ob Sie als Gläubiger eine Forderung durchsetzen wollen oder als Empfänger eines Schreibens Fragen haben, wir erklären Ihnen die nächsten Schritte. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.