Zahlenschloss auf Bankkarten und Tastatur, SCHUFA-Eintrag und Schuldnerverzeichnis

Eintrag bei der SCHUFA?

Was die SCHUFA s⁠p⁠e⁠i⁠c⁠h⁠e⁠r⁠t

Die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist die bekannteste Auskunftei in Deutschland. Sie speichert Angaben zu Girokonten, Kreditkarten, Krediten, Leasing- und Mobilfunkverträgen und auch zu Zahlungsstörungen. Banken, Vermieter, Versandhändler und Energieversorger fragen dort an, bevor sie einen Vertrag schließen.

Aus den gespeicherten Daten berechnet die SCHUFA einen Score. Er zeigt, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand seine Rechnungen bezahlt. Ein negativer Eintrag, etwa wegen einer gemeldeten unbezahlten Forderung, senkt diesen Wert deutlich. Die Folge kann sein, dass ein Kredit, eine Wohnung oder ein Handyvertrag abgelehnt wird.

Die SCHUFA treibt selbst keine Forderungen ein und trägt niemanden von sich aus ein. Sie speichert nur, was ihre Vertragspartner melden oder was sie aus dem Schuldnerverzeichnis übernimmt.

Wann die SCHUFA Daten erhält

Die SCHUFA und andere Auskunfteien erhalten Daten aus zwei Quellen. Sie übernehmen Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis, und ihre Vertragspartner melden ihnen offene Forderungen. Melden darf ein Unternehmen oder Inkassodienstleister nur, wenn es Vertragspartner der Auskunftei ist und die Meldung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zulässig ist. In der Praxis gelten dafür die Voraussetzungen, die das Bundesdatenschutzgesetz nennt. Eine Meldung ist danach insbesondere möglich, wenn

• die Forderung durch ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid festgestellt ist,

• der Schuldner die Forderung ausdrücklich anerkannt hat oder

• der Schuldner nach Fälligkeit mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, zwischen erster Mahnung und Meldung mindestens vier Wochen liegen, er vorher über die mögliche Meldung informiert wurde und die Forderung nicht bestritten hat.

Hat der Schuldner die Forderung bestritten, scheidet eine Meldung allein aufgrund von Mahnungen also aus.

Seriöse Inkassounternehmen drohen nicht pauschal mit einem SCHUFA-Eintrag. Der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden, dass ein Hinweis auf eine mögliche Meldung den Schuldner nicht unter Druck setzen darf, eine bestrittene Forderung nur aus Angst vor einem Eintrag zu bezahlen.

Wann SCHUFA-⁠Einträge gelöscht werden

Die SCHUFA löscht Einträge zu bezahlten Forderungen in der Regel drei Jahre nach der Erledigung. Wurde eine gemeldete Forderung schnell beglichen, kann die Frist nach den Verhaltensregeln der Auskunfteien kürzer ausfallen.

Bei der SCHUFA und jeder anderen Auskunftei erhalten Sie gemäß der Datenschutz-Grundverordnung kostenlos eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten. Falsche Angaben können Sie berichtigen oder löschen lassen.

Was Sie bei einem Eintrag tun können

Prüfen Sie zuerst mit der kostenlosen Datenkopie, welche Einträge gespeichert sind. Ist ein Eintrag falsch, etwa weil die Forderung bestritten war oder längst bezahlt ist, verlangen Sie bei der SCHUFA die Berichtigung oder Löschung.

Ist die Forderung berechtigt, ist es meist am besten, sie zu bezahlen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Eine bezahlte Forderung wird als erledigt vermerkt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.

Häufige Fragen

Fragen zu einem Eintrag?

Ob Sie als Gläubiger eine Forderung durchsetzen wollen oder als Empfänger eines Schreibens Fragen haben, wir erklären Ihnen die nächsten Schritte. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.