Laptop und Unterlagen auf einem Schreibtisch, Forderungsmanagement für Unternehmen

Agenturen und Dienstleister

Leistung erbracht, Honorar offen

Werbe- und Digitalagenturen, Beratungen, Ingenieurbüros und andere Dienstleister arbeiten oft in Vorleistung. Das Projekt ist geliefert oder die Stunden sind erbracht, doch die Rechnung bleibt offen. Dann kommen Einwände, etwa zur Qualität, zum Umfang der Stunden oder zu einer angeblich fehlenden Abnahme.

Wir prüfen Angebot, Vertrag, Stundennachweise und Korrespondenz und fordern die Zahlung sachlich ein. Reagiert der Kunde nicht, beantragen wir einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wird die Forderung inhaltlich bestritten, übernimmt ein Rechtsanwalt unserer Partnerkanzlei die Klage. Es gibt keine Grundgebühr und keine Vertragslaufzeit, eine Provision fällt nur bei Erfolg an. Die gesetzlichen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner.

Typische Fälle, die wir ü⁠b⁠e⁠r⁠n⁠e⁠h⁠m⁠e⁠n

Stunden b⁠e⁠s⁠t⁠r⁠i⁠t⁠t⁠e⁠n

Der Kunde hält den abgerechneten Aufwand für zu hoch. Wir stützen die Forderung auf Ihre Stundennachweise und den vereinbarten Stundensatz.

Abnahme v⁠e⁠r⁠w⁠e⁠i⁠g⁠e⁠r⁠t

Das Werk ist fertig, der Kunde nimmt es aber nicht ab. Wir prüfen, ob eine Frist gesetzt wurde und das Werk deshalb als abgenommen gilt.

Einwand s⁠c⁠h⁠l⁠e⁠c⁠h⁠t⁠e⁠r Arbeit

Der Kunde zahlt nicht, weil ihm das Ergebnis nicht gefällt. Wir trennen echte Mängel von Geschmacksfragen und prüfen, welcher Betrag zurückgehalten werden darf.

Retainer nicht bezahlt

Ein Kunde zahlt das monatliche Betreuungshonorar (Retainer) nicht mehr oder meint, sofort kündigen zu können. Wir prüfen Laufzeit und Kündigungsregeln im Vertrag.

D⁠i⁠e⁠n⁠s⁠t⁠v⁠e⁠r⁠t⁠r⁠a⁠g oder W⁠e⁠r⁠k⁠v⁠e⁠r⁠t⁠r⁠a⁠g

Zuerst klären wir den Vertragstyp. Bei einem Werkvertrag, etwa für eine Webseite oder ein Gutachten, ist ein Ergebnis geschuldet, und das Honorar wird in der Regel mit der Abnahme fällig. Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist und verweigert der Kunde die Abnahme nicht unter Nennung eines Mangels, gilt das Werk gemäß § 640 BGB als abgenommen. Bei einem Dienstvertrag, etwa für Beratung nach Stunden, gibt es keine Abnahme.

Bei Mängeln darf der Kunde in der Regel nur einen angemessenen Teil des Honorars zurückhalten, meist das Doppelte der Kosten für die Nachbesserung. Ob Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung übergehen, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Ist das so vereinbart, weisen wir sachlich darauf hin.

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Häufige Fragen aus der Branche

Honorar offen?

Schicken Sie uns Angebot, Rechnung und Leistungsnachweise. Wir prüfen die Forderung und sagen Ihnen offen, wie wir die Aussichten einschätzen.