Leerer Seminarraum mit Tischen und Tafel, Inkasso für Bildungsträger und Vereine

Bildung und Vereine

Beiträge offen, B⁠e⁠z⁠i⁠e⁠h⁠u⁠n⁠g erhalten

Bildungsträger, Weiterbildungsanbieter, Musik- und Sprachschulen und Sportvereine leben von regelmäßigen Zahlungen. Bleibt ein Kursentgelt oder Mitgliedsbeitrag aus, sind es oft kleine Beträge, die sich über Monate summieren. Hinzu kommen Rücklastschriften, Streit über Kündigungsfristen und Verträge, die Eltern für ihre Kinder geschlossen haben.

Viele Schuldner sind zugleich Teilnehmer, Eltern oder langjährige Mitglieder. Deshalb schreiben wir freundlich und klar, erklären, wie sich die Forderung zusammensetzt, und schlagen bei Bedarf eine Ratenzahlung vor. Erst wenn das nicht hilft, beantragen wir einen gerichtlichen Mahnbescheid. Es gibt keine Grundgebühr und keine Vertragslaufzeit, eine Provision fällt nur bei Erfolg an. Die gesetzlichen Inkassokosten trägt der säumige Schuldner.

Typische Fälle, die wir ü⁠b⁠e⁠r⁠n⁠e⁠h⁠m⁠e⁠n

Offene K⁠u⁠r⁠s⁠g⁠e⁠b⁠ü⁠h⁠r⁠e⁠n

Ein Teilnehmer hat den Kurs begonnen oder abgeschlossen, die Gebühr aber nicht bezahlt. Wir fordern sie mit Anmeldung und Rechnung als Nachweis ein.

R⁠ü⁠c⁠k⁠s⁠t⁠ä⁠n⁠d⁠i⁠g⁠e Beiträge

Ein Mitglied zahlt seit Monaten keinen Beitrag mehr und reagiert nicht auf Erinnerungen. Wir prüfen Satzung und Beitragsordnung und mahnen die Rückstände an.

G⁠e⁠p⁠l⁠a⁠t⁠z⁠t⁠e L⁠a⁠s⁠t⁠s⁠c⁠h⁠r⁠i⁠f⁠t

Lastschriften gehen mangels Deckung oder nach Widerspruch zurück. Neben dem Beitrag lassen sich in der Regel die tatsächlich angefallenen Bankgebühren weiterberechnen.

Streit um die K⁠ü⁠n⁠d⁠i⁠g⁠u⁠n⁠g

Das Mitglied meint, längst gekündigt zu haben. Wir klären, ob und wann die Kündigung zuging und welche Frist nach Vertrag oder Satzung gilt.

Wer ist V⁠e⁠r⁠t⁠r⁠a⁠g⁠s⁠p⁠a⁠r⁠t⁠n⁠e⁠r?

Bei Minderjährigen kommt es darauf an, wer sich verpflichtet hat. Einen Kursvertrag an der Musik- oder Sprachschule schließen meist die Eltern im eigenen Namen, dann sind sie Schuldner. Im Verein ist dagegen oft das Kind selbst Mitglied, und persönlich haften Eltern für dessen Beiträge nur, wenn sie das etwa im Aufnahmeantrag übernommen haben. Kinder schreiben wir nie an.

Außerdem prüfen wir, ob Laufzeit und Kündigungsfrist wirksam vereinbart sind, denn bei Verbrauchern setzt das Gesetz enge Grenzen. Bei Fernlehrgängen, also Kursen mit überwiegend räumlich getrenntem Lernen und überwachtem Lernerfolg, achten wir auf die Zulassung. Fehlt eine erforderliche Zulassung, ist der Vertrag gemäß § 7 des Fernunterrichtsschutzgesetzes nichtig.

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Häufige Fragen aus der Branche

Beiträge offen?

Senden Sie uns Anmeldung oder Aufnahmeantrag, Rechnungen und bisherige Erinnerungen. Wir prüfen die Forderung und melden uns zeitnah bei Ihnen.