Wir kümmern uns um offene Rechnungen aus Feiern, Tagungen, Catering und Übernachtungen, sachlich und rechtlich sauber.

Hotels und Gastronomie
Erst gefeiert, dann nicht bezahlt
In Hotellerie und Gastronomie wird die Leistung erbracht, bevor bezahlt wird. Die Hochzeitsfeier ist vorbei, das Firmenevent abgerechnet, die Tagungsgäste sind abgereist. Bleibt die Rechnung dann offen, steht oft ein größerer Betrag aus, und der Kunde meldet plötzlich Mängel oder eine geringere Gästezahl an.
Wir prüfen zuerst, was vereinbart war. Angebot, Bestätigung, Menüabsprache und Gästeliste zeigen, welche Leistung bestellt wurde und welche Zahl als verbindlich galt. Bei Firmenkunden mit Sammelrechnungen, also mehreren Leistungen in einer Rechnung, ordnen wir jede Position einem Auftrag zu. So lassen sich Einwände sachlich klären, bevor ein gerichtliches Mahnverfahren nötig wird.
Typische Fälle, die wir übernehmen
Feier ohne Zahlung
Nach Hochzeit, Jubiläum oder Firmenfeier bleibt die Schlussrechnung offen. Wir fordern den Betrag auf Grundlage Ihrer Bestätigung und Leistungsnachweise.
Streit um Gästezahl
Der Kunde will nur die tatsächlich erschienenen Gäste bezahlen. Maßgeblich ist, welche Zahl bis wann verbindlich gemeldet werden musste.
Stornierung und No-Show
Ob nach einer Absage oder bei Nichterscheinen gezahlt werden muss, hängt von Vertrag und Stornoregel ab. Wir prüfen das, bevor wir fordern.
Offene Sammelrechnung
Firmenkunden lassen Übernachtungen oder Bewirtung über Monate anschreiben. Wir ordnen offene Posten den Belegen zu und mahnen den Gesamtbetrag.
Stornos rechtlich sauber
Bei Stornierungen und No-Shows, also Gästen, die ohne Absage nicht erscheinen, fordern wir nur, was rechtlich trägt. Bucht ein Gast ein Hotelzimmer und nutzt es aus eigenen Gründen nicht, schuldet er grundsätzlich trotzdem den vereinbarten Preis. Abziehen müssen Sie ersparte Aufwendungen, etwa für Frühstück und Reinigung, und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers.
Stornopauschalen in Ihren Geschäftsbedingungen sind gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn sie angemessen sind und dem Kunden ausdrücklich den Nachweis erlauben, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Tischreservierungen ohne vereinbarte Ausfallregel ist ein Anspruch rechtlich nicht sicher. Solche Fälle besprechen wir offen mit Ihnen, statt Forderungen zu stellen, die einer Prüfung nicht standhalten.

Häufige Fragen aus der Branche
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Veranstaltung unbezahlt?
Senden Sie uns Angebot, Bestätigung und Rechnung. Wir prüfen die Forderung und sagen Ihnen offen, wie wir die Erfolgsaussichten einschätzen.