Ratgeber

Verzugszinsen richtig berechnen

Wie hoch die Verzugszinsen sind, ab wann sie laufen und wie Sie den Betrag taggenau und nachvollziehbar ausrechnen.

Das W⁠i⁠c⁠h⁠t⁠i⁠g⁠s⁠t⁠e in Kürze

• Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

• Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen sind es neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

• Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Bundesbank, er wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst.

• Zinsen laufen erst ab Verzugsbeginn und werden taggenau vom Bruttobetrag der Rechnung berechnet.

• Zinseszinsen auf Verzugszinsen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Was V⁠e⁠r⁠z⁠u⁠g⁠s⁠z⁠i⁠n⁠s⁠e⁠n sind

Verzugszinsen sind ein gesetzlicher Ausgleich dafür, dass Ihnen Geld später zufließt als vereinbart. Sie entstehen automatisch, sobald der Schuldner mit einer Geldschuld in Verzug ist. Verzug bedeutet, dass eine fällige Zahlung trotz Mahnung oder nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht geleistet wurde und der Schuldner dies zu vertreten hat. Bei Geldschulden ist das praktisch immer der Fall, denn fehlendes Geld entlastet den Schuldner nicht.

Der große Vorteil für Gläubiger ist, dass Sie keinen konkreten Schaden nachweisen müssen. Die Zinsen stehen Ihnen in gesetzlicher Höhe zu, ganz gleich, ob Sie das Geld angelegt hätten oder einen Kredit aufnehmen mussten. Ist Ihr tatsächlicher Schaden höher, etwa weil Sie einen teuren Kontokorrentkredit in Anspruch nehmen, können Sie diesen zusätzlich geltend machen, müssen ihn dann aber belegen.

Verzugszinsen sind kein Entgelt für eine Leistung, sondern Schadensersatz. Sie unterliegen deshalb nicht der Umsatzsteuer und werden in Mahnungen und Forderungsaufstellungen getrennt von der Hauptforderung ausgewiesen.

Wann der Verzug beginnt

Ohne Verzug gibt es keine Verzugszinsen. Der Verzugsbeginn ist deshalb die wichtigste Größe der Berechnung. Voraussetzung ist zunächst die Fälligkeit, also der Zeitpunkt, ab dem Sie die Zahlung verlangen dürfen. Danach gerät der Schuldner gemäß § 286 BGB auf einem der folgenden Wege in Verzug.

• durch eine Mahnung nach Fälligkeit, also eine eindeutige Zahlungsaufforderung

• ohne Mahnung, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender vertraglich vereinbart war, zum Beispiel „zahlbar bis 30. April“

• ohne Mahnung, wenn sich die vereinbarte Frist ab einem Ereignis nach dem Kalender berechnen lässt, etwa „14 Tage nach Lieferung“

• spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, gegenüber Verbrauchern aber nur mit einem entsprechenden Hinweis in der Rechnung

• durch die Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage

Die Zinsen laufen ab dem ersten Tag des Verzugs. War ein Zahlungstermin vereinbart, ist das der Tag nach diesem Termin. Bei der 30-Tage-Regel beginnt der Verzug mit dem 31. Tag nach Fälligkeit und Rechnungszugang. Haben Sie in einer Mahnung eine Zahlungsfrist gesetzt, rechnen Sie vorsichtshalber ab dem Tag nach Fristablauf. So vermeiden Sie Einwände gegen den Zinsbeginn.

Z⁠i⁠n⁠s⁠s⁠ä⁠t⁠z⁠e für V⁠e⁠r⁠b⁠r⁠a⁠u⁠c⁠h⁠e⁠r und U⁠n⁠t⁠e⁠r⁠n⁠e⁠h⁠m⁠e⁠n

Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich festgelegt und hängt davon ab, wer an dem Geschäft beteiligt ist. Gemäß § 288 BGB gelten zwei Zinssätze, die beide auf dem Basiszinssatz aufbauen.

• Ist ein Verbraucher beteiligt, beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

• Ist kein Verbraucher beteiligt und geht es um eine Entgeltforderung, beträgt er neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die ein Geschäft überwiegend nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit abschließt. Eine Entgeltforderung ist eine Forderung auf Bezahlung einer Lieferung oder Dienstleistung, also typischerweise Ihr Rechnungsbetrag. Für andere Geldforderungen zwischen Unternehmen, etwa Schadensersatz oder die Rückzahlung eines Darlehens, gilt auch im Geschäft zwischen Unternehmen nur der Satz von fünf Prozentpunkten.

Beachten Sie den Unterschied zwischen Prozentpunkten und Prozent. Die Aufschläge werden zum Basiszinssatz addiert, nicht mit ihm multipliziert. Liegt der Basiszinssatz bei B Prozent, beträgt der Verzugszins für eine Rechnung an ein Unternehmen also B plus 9 Prozent pro Jahr.

Zwischen Kaufleuten sieht das Handelsgesetzbuch bei beiderseitigen Handelsgeschäften außerdem Fälligkeitszinsen von fünf Prozent vor, die schon ab Fälligkeit laufen. Sie gelten für den Zeitraum bis zum Verzugsbeginn und werden nicht zusätzlich zu den Verzugszinsen für dieselben Tage berechnet.

Der B⁠a⁠s⁠i⁠s⁠z⁠i⁠n⁠s⁠s⁠a⁠t⁠z und wo Sie ihn finden

Der Basiszinssatz ist ein gesetzlicher Referenzzins, den die Deutsche Bundesbank ermittelt und veröffentlicht. Er orientiert sich am Zinssatz der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte und wird zweimal im Jahr angepasst, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Grundlage ist § 247 BGB.

Den aktuell gültigen Wert und eine Übersicht der früheren Werte finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil sich der Wert halbjährlich ändern kann und ein veralteter Satz zu falschen Forderungen führt.

Der Basiszinssatz kann auch negativ sein, was über mehrere Jahre der Fall war. Dann liegt der Verzugszins entsprechend unter fünf bzw. neun Prozent. Für zurückliegende Zeiträume verwenden Sie immer den Basiszinssatz, der im jeweiligen Halbjahr galt. Läuft der Verzug über einen 1. Januar oder 1. Juli hinweg, teilen Sie die Berechnung deshalb in Abschnitte auf und rechnen jeden Abschnitt mit seinem eigenen Zinssatz.

B⁠e⁠r⁠e⁠c⁠h⁠n⁠u⁠n⁠g Schritt für Schritt

Verzugszinsen werden taggenau berechnet. Die Formel lautet in Worten Forderungsbetrag mal Zinssatz mal Anzahl der Verzugstage, geteilt durch 100 und geteilt durch 365. In der Praxis wird überwiegend mit 365 Tagen pro Jahr gerechnet.

• Ermitteln Sie den offenen Betrag. Maßgeblich ist der Bruttobetrag der Rechnung einschließlich Umsatzsteuer.

• Bestimmen Sie den ersten Verzugstag und den Tag der Zahlung bzw. den Stichtag Ihrer Berechnung.

• Zählen Sie die Verzugstage.

• Schlagen Sie den Basiszinssatz bei der Bundesbank nach und addieren Sie fünf oder neun Prozentpunkte.

• Setzen Sie die Werte in die Formel ein und runden Sie auf volle Cent.

Ein neutrales Beispiel

Ein Handwerksbetrieb hat einem anderen Unternehmen 10.000 Euro brutto in Rechnung gestellt. Der Kunde ist 45 Tage in Verzug, und der Basiszinssatz hat sich in dieser Zeit nicht geändert. Es gilt der Satz für Entgeltforderungen ohne Verbraucherbeteiligung, also Basiszinssatz plus neun Prozentpunkte.

Allein der Aufschlag von neun Prozentpunkten ergibt 10.000 Euro mal 9 geteilt durch 100 mal 45 geteilt durch 365, also rund 110,96 Euro. Hinzu kommt der Anteil des Basiszinssatzes. Jeder Prozentpunkt Basiszinssatz macht in diesem Beispiel rund 12,33 Euro aus. Bei einem positiven Basiszinssatz erhöht sich der Betrag entsprechend, bei einem negativen verringert er sich.

Wäre der Kunde ein Verbraucher, würden Sie statt mit neun nur mit fünf Prozentpunkten rechnen. Der Aufschlag läge dann bei rund 61,64 Euro, wiederum zuzüglich des Anteils für den Basiszinssatz.

Typische Fehler bei der Z⁠i⁠n⁠s⁠b⁠e⁠r⁠e⁠c⁠h⁠n⁠u⁠n⁠g

Bei der Berechnung von Verzugszinsen passieren immer wieder dieselben Fehler. Sie geben Schuldnern Anlass, die gesamte Forderung zu bestreiten, oder führen dazu, dass Gerichte Teile abweisen.

• Zu früher Zinsbeginn. Verzugszinsen ab Rechnungsdatum sind in aller Regel falsch, denn an diesem Tag besteht noch kein Verzug.

• Falscher Zinssatz. Gegenüber Verbrauchern dürfen Sie nicht neun, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz ansetzen.

• Zinseszins. Auf Verzugszinsen dürfen keine weiteren Verzugszinsen berechnet werden. Das schließt das Gesetz ausdrücklich aus.

• Veralteter Basiszinssatz. Wer über einen 1. Januar oder 1. Juli hinweg rechnet, muss den neuen Wert berücksichtigen.

• Teilzahlungen falsch verrechnet. Zahlt der Schuldner nur einen Teil, wird die Zahlung nach der gesetzlichen Regel zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie einen Zinsrechner, der die Halbjahreswerte des Basiszinssatzes automatisch berücksichtigt, oder überlassen Sie die Berechnung Ihrem Inkassodienstleister. Eine nachvollziehbare Aufstellung mit Zeiträumen, Zinssätzen und Beträgen erhöht die Akzeptanz beim Schuldner.

So u⁠n⁠t⁠e⁠r⁠s⁠t⁠ü⁠t⁠z⁠e⁠n wir Sie

Inkasso Hansekontor berechnet die Verzugszinsen für Ihre offenen Forderungen taggenau mit den jeweils gültigen Basiszinssätzen und macht sie zusammen mit der Hauptforderung und, bei Geschäftskunden, der Verzugspauschale geltend. Dabei prüfen wir auch, ab wann der Verzug sicher begonnen hat, damit Ihre Forderung einer Überprüfung durch den Schuldner oder ein Gericht standhält.

Neben den Zinsen behalten wir auch die übrigen Bestandteile im Blick. Dazu gehören Teilzahlungen, die wir nach der gesetzlichen Reihenfolge verrechnen, und Wechsel des Basiszinssatzes während eines laufenden Verfahrens. Sie erhalten jederzeit eine nachvollziehbare Aufstellung Ihrer Forderung.

Bleibt die außergerichtliche Aufforderung erfolglos, führen wir das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung für Sie durch. Eine Grundgebühr oder Vertragslaufzeit gibt es nicht. Wir arbeiten auf Erfolgsbasis, und die gesetzlichen Inkassokosten trägt der Schuldner.

Häufige Fragen

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Wir prüfen Ihre Unterlagen und übernehmen den Einzug, ohne Grundgebühr und ohne Laufzeit. Die gesetzlichen Inkassokosten trägt der Schuldner.