Wir treiben offene Rechnungen gegen Geschäftskunden ein und achten dabei auf Sicherheiten und laufende Lieferbeziehungen.

Groẞhandel und Logistik
Lange Zahlungsziele, große Summen
Im Großhandel und in der Logistik wird auf Zahlungsziel geliefert und transportiert. Bleibt eine Rechnung offen, geht es schnell um hohe Beträge, und oft laufen schon die nächsten Aufträge mit demselben Kunden. Wer zu lange wartet, riskiert, dass sich die Außenstände summieren, bevor die Zahlungsprobleme sichtbar werden.
Gegenüber Geschäftskunden gelten andere Regeln als im Verbrauchergeschäft. Ein Unternehmer gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, auch ohne Mahnung. Dann schuldet er Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Pauschale von 40 Euro. Wir machen diese Ansprüche vollständig geltend und stimmen mit Ihnen ab, wie stark die Geschäftsbeziehung geschont werden soll.
Typische Fälle, die wir übernehmen
Überzogenes Zahlungsziel
Der Kunde zahlt Teilbeträge oder vertröstet. Wir fordern Hauptforderung, Zinsen und Pauschale und vereinbaren bei Bedarf feste Raten.
Ware unter Vorbehalt
Ist die Ware noch nicht bezahlt, kann ein Eigentumsvorbehalt helfen. Wir prüfen, ob er wirksam vereinbart ist und ob die Ware noch vorhanden ist.
Offene Frachtrechnung
Absender oder Auftraggeber zahlen die Fracht nicht. Wir achten auf die kurze Verjährung im Frachtrecht und auf ein bestehendes Pfandrecht am Gut.
Kunde in der Insolvenz
Wir melden Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und prüfen, ob Ihnen Rechte an gelieferter Ware oder an deren Erlös zustehen.
Sicherheiten zuerst prüfen
Bevor wir mahnen, klären wir, welche Sicherheiten Sie haben. Bei einem Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware Ihr Eigentum, bis sie bezahlt ist. Herausverlangen können Sie sie aber erst, wenn Sie vom Vertrag zurückgetreten sind. In der Insolvenz des Kunden berechtigt der einfache Eigentumsvorbehalt in der Regel zur Herausgabe der Ware, der verlängerte meist nur zur bevorzugten Befriedigung aus dem Erlös.
Frachtführer, Spediteure und Lagerhalter haben ein gesetzliches Pfandrecht am Gut, solange sie es besitzen. Es sichert die Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag und unbestrittene Forderungen aus anderen Aufträgen desselben Kunden. Zugleich verjähren Ansprüche aus einer Beförderung nach dem Handelsgesetzbuch in der Regel schon nach einem Jahr. Wir handeln deshalb zügig.

Häufige Fragen aus der Branche
Passend dazu im Ratgeber
Kunde zahlt nicht mehr?
Schicken Sie uns Rechnung, Lieferschein und die vereinbarten Konditionen. Wir prüfen Sicherheiten und nächste Schritte und melden uns kurzfristig.