Offene Lizenzen, Wartungsverträge und Projektrechnungen, geprüft anhand von Vertrag, Abnahme und Leistungsnachweisen.

IT und Software
Leistung erbracht, Rechnung offen
IT-Dienstleister, Softwarehäuser, Systemhäuser und SaaS-Anbieter haben mit sehr unterschiedlichen Forderungen zu tun. Da sind laufende Abos und Lizenzen, Wartungsverträge mit monatlicher Pauschale, Projekte mit Festpreis und Abnahme sowie Support nach Stunden. Zahlt ein Kunde nicht, folgt oft der Einwand, das Projekt sei nicht abgenommen, die Software habe Mängel oder der Vertrag sei längst gekündigt.
Wir prüfen zuerst, welcher Vertragstyp vorliegt, denn davon hängt ab, wann die Vergütung fällig ist. Mit Ihren Verträgen, Abnahmeprotokollen, Tickets und Stundennachweisen ordnen wir den Einwand ein und antworten sachlich und belegt. Lässt sich der Streit nicht außergerichtlich lösen, folgt das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Klage über einen Rechtsanwalt unserer Partnerkanzlei.
Typische Fälle, die wir übernehmen
Abo oder Lizenz offen
Ein Kunde nutzt Software oder Cloud-Dienst weiter, zahlt aber die monatlichen oder jährlichen Gebühren nicht. Wir fordern die fälligen Beträge laut Vertrag.
Abnahme verweigert
Das Projekt ist fertig, der Kunde verweigert die Abnahme ohne konkreten Mangel. Haben Sie eine angemessene Frist gesetzt, kann das Werk als abgenommen gelten.
Kündigung vor Laufzeitende
Der Kunde kündigt den Wartungsvertrag vorzeitig und zahlt nicht mehr. Wir prüfen Laufzeit und Kündigungsregeln und fordern, was bis zum Vertragsende geschuldet ist.
Stunden bestritten
Der Kunde hält den abgerechneten Aufwand für zu hoch. Mit Tickets, Stundenzetteln und Freigaben belegen wir, welche Leistung wann erbracht wurde.
Vertrag, Abnahme, Nachweise
Ob die Vergütung fällig ist, hängt vom Vertrag ab. Bei einem Werkvertrag, also einem Projekt mit geschuldetem Ergebnis, wird sie grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Support und Beratung nach Stunden sind meist ein Dienstvertrag, hier zählt die erbrachte Leistung und kein Erfolg. Abos und SaaS-Gebühren werden zu den vereinbarten Terminen fällig.
Den häufigen Einwand von Mängeln nehmen wir ernst, ohne ihn ungeprüft hinzunehmen. Wir fragen nach konkreten Mängelrügen, Tickets und Ihren Reaktionen darauf. Zeigt sich ein berechtigter Mangel, sagen wir Ihnen das offen. Geschäftskunden geraten spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, dann können Sie zusätzlich Verzugszinsen und eine Pauschale von 40 Euro verlangen.

Häufige Fragen aus der Branche
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