Ratgeber

Seriöses Inkasso erkennen

Registrierung, Aufsicht, faire Vergütung und gesetzliche Pflichten, so trennen Sie verlässliche Inkassodienstleister von unseriösen Anbietern.

Das W⁠i⁠c⁠h⁠t⁠i⁠g⁠s⁠t⁠e in Kürze

• Jedes Inkassounternehmen muss beim Bundesamt für Justiz registriert sein, prüfbar im Rechtsdienstleistungsregister.

• Seit dem 1. Januar 2025 führt das Bundesamt für Justiz bundesweit die Aufsicht über Inkassodienstleister.

• Die Vergütung muss in Textform vereinbart werden, hohe Vorauszahlungen und lange Laufzeiten sind Warnzeichen.

• Gegenüber Privatpersonen gelten gesetzliche Pflichtangaben, unter anderem zu Auftraggeber, Forderungsgrund und Kosten.

• Ein sachlicher, fairer Umgang mit Ihren Kunden schützt Ihre Geschäftsbeziehungen und Ihren Ruf.

Warum die Auswahl wichtig ist

Wer ein Inkassobüro beauftragt, gibt Kundendaten weiter und legt einen Teil seiner Kundenbeziehungen in fremde Hände. Ein unseriöser Dienstleister kann Ihnen Geld kosten, Kunden verärgern und im schlimmsten Fall rechtliche Probleme verursachen, etwa wenn er überhöhte Kosten verlangt oder mit unzulässigen Drohungen arbeitet. Solche Schreiben fallen auf Sie als Auftraggeber zurück.

Die gute Nachricht ist, dass sich seriöse Anbieter an wenigen, gut überprüfbaren Merkmalen erkennen lassen. Die wichtigsten davon sind gesetzlich vorgeschrieben und damit für jeden kontrollierbar.

Bedenken Sie auch, dass das Inkassobüro mit Ihrem Geld arbeitet. Es nimmt Zahlungen der Schuldner entgegen und leitet sie an Sie weiter. Verlässliche Abrechnung, getrennte Verwaltung der Gelder und eine nachvollziehbare Dokumentation jedes Falls sind deshalb ebenso wichtig wie die Erfolgsaussichten.

R⁠e⁠g⁠i⁠s⁠t⁠r⁠i⁠e⁠r⁠u⁠n⁠g beim B⁠u⁠n⁠d⁠e⁠s⁠a⁠m⁠t für Justiz

Inkassodienstleistungen sind Rechtsdienstleistungen. Wer sie geschäftsmäßig erbringt, braucht eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2025 ist dafür bundesweit das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig. Vorher lagen Registrierung und Aufsicht bei zahlreichen Gerichten und Behörden der Länder.

Für die Registrierung muss der Anbieter persönlich geeignet und zuverlässig sein, theoretische und praktische Sachkunde nachweisen und eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall unterhalten. Bei Gesellschaften wie einer GmbH muss mindestens eine sogenannte qualifizierte Person benannt sein, die diese Sachkunde persönlich nachweist. Die Versicherung schützt auch Sie als Auftraggeber, wenn dem Dienstleister ein Fehler unterläuft, etwa eine versäumte Frist.

Ob ein Unternehmen registriert ist, können Sie kostenlos im Rechtsdienstleistungsregister prüfen. Das ist das amtliche, öffentlich einsehbare Verzeichnis aller registrierten Inkassodienstleister, erreichbar unter rechtsdienstleistungsregister.de. Suchen Sie dort nach Firmenname und Ort und vergleichen Sie Name, Rechtsform und Anschrift genau mit den Angaben auf Website und Briefbogen. Kleine Abweichungen können ein Hinweis darauf sein, dass sich jemand mit einem ähnlichen Namen schmückt.

T⁠r⁠a⁠n⁠s⁠p⁠a⁠r⁠e⁠n⁠t⁠e V⁠e⁠r⁠g⁠ü⁠t⁠u⁠n⁠g ohne Vorkasse

Ein seriöses Inkassobüro erklärt vor der Auftragserteilung, was die Zusammenarbeit kostet. Das Gesetz verlangt, dass Vergütungsvereinbarungen für Inkassodienstleistungen in Textform geschlossen werden und deutlich von anderen Vereinbarungen abgesetzt sind. Textform bedeutet eine lesbare, dauerhaft gespeicherte Erklärung, etwa per E-Mail oder als PDF, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. Die Vereinbarung muss außerdem darauf hinweisen, dass der Schuldner Inkassokosten nur bis zur Höhe der gesetzlichen Anwaltsvergütung erstatten muss. Unangemessen hohe Vergütungen kann ein Gericht herabsetzen.

Warnzeichen sind

• hohe Vorauszahlungen, bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde,

• lange Mindestlaufzeiten und Gebühren für eine Kündigung,

• unklare Pauschalen oder Gebühren, deren Höhe erst später feststeht,

• Versprechen, jede Forderung sicher einzutreiben.

Gerichtskosten, etwa für einen Mahnbescheid, müssen zunächst vorgestreckt werden. Das ist normal. Sie sollten aber erst anfallen, wenn das Verfahren tatsächlich eingeleitet wird, und nachvollziehbar abgerechnet werden. Bei einer erfolgsabhängigen Vergütung sollte klar geregelt sein, unter welchen Bedingungen welche Vergütung anfällt, was bei Teilzahlungen gilt und ob bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags etwas geschuldet ist. Je genauer diese Punkte schriftlich festgehalten sind, desto weniger Streit entsteht später. Fragen Sie außerdem, wie schnell eingezogene Beträge an Sie weitergeleitet werden und wie oft Sie eine Abrechnung erhalten.

P⁠f⁠l⁠i⁠c⁠h⁠t⁠e⁠n g⁠e⁠g⁠e⁠n⁠ü⁠b⁠e⁠r S⁠c⁠h⁠u⁠l⁠d⁠n⁠e⁠r⁠n

Wie ein Inkassobüro mit Ihren Kunden umgeht, prägt deren Bild von Ihrem Unternehmen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz schreibt deshalb Darlegungs- und Informationspflichten vor. Gemeint ist, dass das Inkassobüro die Forderung nachvollziehbar erklären und über bestimmte Umstände aktiv informieren muss. Gegenüber Privatpersonen muss schon das erste Schreiben in Textform und klar verständlich unter anderem enthalten

• Name oder Firma und Anschrift des Auftraggebers,

• den Forderungsgrund, bei Verträgen mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses,

• bei Zinsen eine Berechnung mit Forderung, Zinssatz und Zeitraum,

• Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten,

• Name, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Vor einer Ratenzahlungsvereinbarung muss das Inkassobüro auf die dadurch entstehenden Kosten hinweisen. Fordert es zu einem Schuldanerkenntnis auf, muss es erklären, dass der Schuldner damit in der Regel Einwände verliert, etwa dass die Forderung bezahlt oder verjährt ist. Ein Schuldanerkenntnis ist die Erklärung, eine Forderung als bestehend anzuerkennen.

Ein seriöses Inkassobüro hält diese Pflichten konsequent ein und setzt auf einen fairen, sachlichen Ton statt auf Drohungen. Lassen Sie sich vor dem Auftrag ruhig ein Musterschreiben zeigen.

U⁠n⁠s⁠e⁠r⁠i⁠ö⁠s⁠e Methoden erkennen

Manche Anbieter setzen auf Druck statt auf Klarheit. Das schadet nicht nur dem Schuldner, sondern auch Ihnen als Auftraggeber. Vorsicht ist geboten, wenn ein Inkassobüro

• mit Haft, Strafanzeige oder sofortiger Pfändung droht, obwohl es keinen Titel gibt,

• Kosten verlangt, die es nicht aufschlüsselt oder die über die gesetzlichen Grenzen hinausgehen,

• Schuldner zu Schuldanerkenntnissen drängt, ohne auf deren Folgen hinzuweisen,

• Dritte wie Nachbarn oder Arbeitgeber ohne Grund über die Forderung informiert,

• Einwände des Schuldners ignoriert, statt sie an Sie weiterzugeben und zu klären.

Solche Methoden sind unseriös und können gegen Gesetze verstoßen, etwa gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, das Wettbewerbsrecht oder den Datenschutz. Bitten Sie deshalb vor der Beauftragung um Musterschreiben und fragen Sie, wie mit Einwänden umgegangen wird.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Ein Inkassobüro verarbeitet sensible Daten Ihrer Kunden. Achten Sie darauf, dass es Datenschutzhinweise für Schuldner bereitstellt, Daten nur für die Forderungsdurchsetzung nutzt und sie nach Abschluss des Falls löscht, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen. Fragen Sie, wie Unterlagen übermittelt werden, etwa über ein gesichertes Portal oder verschlüsselte E-Mail.

Aufsicht und B⁠e⁠s⁠c⁠h⁠w⁠e⁠r⁠d⁠e⁠n

Das Bundesamt für Justiz überwacht, ob registrierte Inkassodienstleister die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Bei Verstößen kann es Auflagen erteilen, Bußgelder verhängen und im äußersten Fall die Registrierung widerrufen. Schuldner wie Auftraggeber können sich dort beschweren.

Ein seriöses Unternehmen nennt seine Aufsichtsbehörde offen und geht mit Beschwerden konstruktiv um. Die Mitgliedschaft in einem Branchenverband kann ein zusätzliches Indiz sein, weil Verbände eigene Verhaltensregeln haben. Sie ist aber freiwillig und ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung.

Als Auftraggeber tragen Sie Mitverantwortung für den Ton gegenüber Ihren Kunden. Erhalten Sie Beschwerden über das Vorgehen Ihres Inkassobüros, gehen Sie diesen nach und sprechen Sie das Inkassobüro darauf an. Ein seriöser Dienstleister nimmt solche Hinweise ernst und erklärt Ihnen, was im konkreten Fall geschehen ist.

C⁠h⁠e⁠c⁠k⁠l⁠i⁠s⁠t⁠e für Ihre Auswahl

Vor der Beauftragung lohnt sich ein kurzer Abgleich mit dieser Liste.

• Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister mit identischem Namen und identischer Anschrift,

• vollständiges Impressum mit Handelsregister, Geschäftsführung und Angaben zur Registrierung,

• Vergütungsvereinbarung in Textform vor Auftragserteilung,

• keine hohen Vorauszahlungen und keine langen Mindestlaufzeiten,

• erreichbare Ansprechpartner per Telefon und E-Mail,

• Forderungsschreiben mit allen gesetzlichen Pflichtangaben,

• sachlicher Ton gegenüber Schuldnern und Bereitschaft zu realistischen Ratenlösungen,

• klare Regeln zur Weiterleitung eingezogener Gelder und zur Abrechnung,

• Zusammenarbeit mit einer Kanzlei, falls eine Forderung bestritten wird,

• verständliche Datenschutzhinweise für Auftraggeber und Schuldner.

Erfüllt ein Anbieter mehrere Punkte nicht, sollten Sie genauer nachfragen oder sich für einen anderen Dienstleister entscheiden. Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen offen und ohne Zeitdruck. Wer dagegen auf eine schnelle Unterschrift drängt oder Details erst nach Vertragsschluss nennen will, sollte Sie skeptisch machen.

So u⁠n⁠t⁠e⁠r⁠s⁠t⁠ü⁠t⁠z⁠e⁠n wir Sie

Inkasso Hansekontor ist die Geschäftsbezeichnung der PV Energy Development GmbH in Hamburg. Wir sind als Inkassodienstleister beim Bundesamt für Justiz registriert und im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

Wir arbeiten ohne Grundgebühr und ohne Laufzeit, eine Provision entsteht nur bei Erfolg. Unsere Schreiben enthalten die gesetzlichen Pflichtangaben, und wir behandeln Ihre Kunden sachlich und fair. Für bestrittene Forderungen arbeiten wir mit einem Rechtsanwalt unserer Partnerkanzlei zusammen.

Häufige Fragen

Offene F⁠o⁠r⁠d⁠e⁠r⁠u⁠n⁠g abgeben?

Wir prüfen Ihre Unterlagen und übernehmen den Einzug, ohne Grundgebühr und ohne Laufzeit. Die gesetzlichen Inkassokosten trägt der Schuldner.