Ratgeber

Inkasso oder Anwalt?

Was ein Inkassobüro darf, wann ein Rechtsanwalt nötig wird und wie Sie beide Wege so verbinden, dass keine Kosten doppelt anfallen.

Das W⁠i⁠c⁠h⁠t⁠i⁠g⁠s⁠t⁠e in Kürze

• Inkassobüros sind auf unbestrittene Geldforderungen spezialisiert, Rechtsanwälte auf Streitfälle und Prozesse.

• Inkassodienstleister dürfen im Mahnverfahren und in Teilen der Zwangsvollstreckung vertreten, aber keine Klage führen.

• Erstattungsfähige Inkassokosten sind auf die Höhe der Anwaltsgebühren begrenzt.

• Werden nacheinander Inkasso und Anwalt beauftragt, sind die Kosten grundsätzlich nur einmal erstattungsfähig.

• Bewährt hat sich die Arbeitsteilung, bei der ein Rechtsanwalt übernimmt, sobald der Schuldner bestreitet.

Der w⁠i⁠c⁠h⁠t⁠i⁠g⁠s⁠t⁠e U⁠n⁠t⁠e⁠r⁠s⁠c⁠h⁠i⁠e⁠d

Inkassounternehmen und Rechtsanwälte dürfen beide fremde Forderungen einziehen. Der Unterschied liegt vor allem darin, wie weit ihre Befugnisse reichen. Ein Inkassounternehmen ist auf das Einziehen von Geldforderungen spezialisiert und braucht dafür eine Registrierung beim Bundesamt für Justiz. Ein Rechtsanwalt ist zur umfassenden Rechtsberatung und zur Vertretung vor allen Gerichten zugelassen.

In der Praxis spielt ein Inkassobüro seine Stärken bei unbestrittenen Forderungen aus, also wenn der Schuldner nicht zahlt, obwohl er eigentlich zahlen müsste. Ein Rechtsanwalt wird unverzichtbar, sobald über die Forderung selbst gestritten wird, etwa über Mängel, die Höhe oder das Bestehen eines Vertrags.

Beide Berufe unterliegen einer Aufsicht. Rechtsanwälte werden von ihrer Rechtsanwaltskammer überwacht, registrierte Inkassodienstleister seit dem 1. Januar 2025 bundesweit vom Bundesamt für Justiz. Beide müssen eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten.

Was ein I⁠n⁠k⁠a⁠s⁠s⁠o⁠b⁠ü⁠r⁠o darf

Registrierte Inkassodienstleister übernehmen das außergerichtliche Inkasso, also Forderungsschreiben, Telefonate und Ratenvereinbarungen ohne Beteiligung eines Gerichts. Darüber hinaus dürfen sie ihre Auftraggeber in zwei gerichtlichen Bereichen vertreten

• im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Abgabe an das Streitgericht,

• in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen, etwa bei Kontopfändung, Lohnpfändung oder Vermögensauskunft.

Das Streitgericht ist das Gericht, das nach einem Widerspruch in einem regulären Verfahren über die Forderung entscheidet. Nicht erlaubt ist einem Inkassobüro alles, was ein streitiges Verfahren einleitet oder innerhalb eines solchen Verfahrens stattfindet. Es kann also keine Klage erheben und den Gläubiger nicht in der mündlichen Verhandlung vertreten. Auch eine allgemeine Rechtsberatung, zum Beispiel zur Gestaltung Ihrer Verträge, gehört nicht zu seinen Aufgaben.

Gerade das gerichtliche Mahnverfahren passt gut zum Inkasso. Das Gericht prüft dort nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht, sondern nur, ob der Antrag formal in Ordnung ist. Widerspricht der Schuldner nicht, entsteht ohne mündliche Verhandlung ein Vollstreckungsbescheid. Für unbestrittene Forderungen ist das der schnellste und günstigste Weg zu einem Titel.

Aufwand, Tempo und K⁠u⁠n⁠d⁠e⁠n⁠b⁠e⁠z⁠i⁠e⁠h⁠u⁠n⁠g

Neben den rechtlichen Befugnissen zählt im Alltag, wie die Forderung bearbeitet wird. Inkassounternehmen arbeiten mit standardisierten Abläufen. Sie schreiben den Schuldner an, telefonieren nach, ermitteln bei einem Umzug die neue Anschrift und verwalten Ratenzahlungen über Monate. Nach einem Titel überwachen sie die Forderung oft über Jahre und vollstrecken erneut, wenn sich die Lage des Schuldners verbessert.

Ein Rechtsanwalt arbeitet stärker einzelfallbezogen. Das ist bei einem schwierigen Streit ein Vorteil, bei vielen kleinen Routineforderungen dagegen oft nicht nötig.

Bedenken Sie auch die Wirkung auf Ihre Kunden. Ein sachliches Schreiben eines Inkassobüros ist für viele Schuldner der Anlass, endlich zu zahlen oder eine Ratenzahlung anzubieten. Ein Anwaltsschreiben wird häufig als Vorbote eines Prozesses verstanden. Beides kann richtig sein. Entscheidend ist, ob Sie die Geschäftsbeziehung erhalten möchten und wie ernst der Konflikt bereits ist.

Was ein R⁠e⁠c⁠h⁠t⁠s⁠a⁠n⁠w⁠a⁠l⁠t z⁠u⁠s⁠ä⁠t⁠z⁠l⁠i⁠c⁠h kann

Ein Rechtsanwalt darf den Gläubiger in jedem Stadium vertreten, vom ersten Forderungsschreiben über die Klage bis zur Berufung. Er prüft auch schwierige Rechtsfragen, etwa Mängeleinwände am Bau oder eine Aufrechnung, also die Verrechnung mit einer angeblichen Gegenforderung des Schuldners.

Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Zivilstreitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig, bei höheren Beträgen in der Regel das Landgericht. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, Sie können sich dort also nicht selbst vertreten. Vor dem Amtsgericht ist das zwar möglich, bei bestrittenen Forderungen ist anwaltliche Hilfe aber meist sinnvoll, weil Fehler bei Fristen und Beweisen teuer werden können.

Manche Kanzleien betreiben Forderungsmanagement in großem Umfang. Viele Rechtsanwälte konzentrieren sich jedoch auf streitige Mandate und überlassen die Masse kleinerer, unbestrittener Forderungen lieber spezialisierten Dienstleistern.

Welche Kosten der S⁠c⁠h⁠u⁠l⁠d⁠n⁠e⁠r e⁠r⁠s⁠t⁠a⁠t⁠t⁠e⁠t

Für Sie als Gläubiger ist entscheidend, welche Kosten Sie vom Schuldner zurückbekommen. Hier hat der Gesetzgeber Inkassobüros und Rechtsanwälte weitgehend gleichgestellt. Inkassokosten sind nur bis zu der Höhe erstattungsfähig, die ein Rechtsanwalt für dieselbe Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen dürfte. In beiden Fällen richten sich die Gebühren nach dem Wert der Forderung.

Voraussetzung ist jeweils, dass sich der Schuldner in Verzug befindet, also trotz Fälligkeit und in der Regel nach einer Mahnung nicht gezahlt hat. Ohne Verzug bleiben Sie auf den Kosten sitzen, ganz gleich, wen Sie beauftragen.

Kommt es zu einem Prozess, trägt grundsätzlich die unterlegene Partei die Gerichtskosten und die gesetzlichen Anwaltskosten der Gegenseite. Gewinnen Sie, muss also der Schuldner diese Kosten erstatten. Das Risiko liegt darin, dass ein zahlungsunfähiger Schuldner auch die Kosten nicht begleichen kann. Gerichtskosten müssen Sie außerdem zunächst vorstrecken.

Keine doppelten Kosten

Beauftragen Sie für dieselbe Forderung erst ein Inkassobüro und danach einen Rechtsanwalt, können Sie vom Schuldner grundsätzlich nur so viel verlangen, wie bei alleiniger Beauftragung eines Anwalts angefallen wäre. Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn der Schuldner die Forderung erst nach der Beauftragung des Inkassobüros bestritten hat und deshalb ein Anwalt nötig wurde. Dann greift diese Begrenzung nicht.

Was Sie selbst an den Dienstleister zahlen, hängt von Ihrer Vereinbarung ab. Rechtsanwälte rechnen meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, Inkassobüros häufig mit erfolgsabhängigen Modellen. Vergleichen Sie vor allem, welches Kostenrisiko bei Ihnen verbleibt, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist.

Wann welcher Weg sinnvoll ist

Inkassobüro zuerst

Ein Inkassobüro passt gut, wenn

• die Forderung unstreitig ist, also weder ihr Bestehen noch ihre Höhe in Frage steht,

• der Kunde schlicht nicht zahlt oder nicht reagiert,

• viele kleinere Forderungen regelmäßig bearbeitet werden müssen,

• nach einem Titel eine langfristige Vollstreckung und Überwachung nötig ist.

Rechtsanwalt zuerst

Direkt zum Rechtsanwalt sollten Sie gehen, wenn

• der Kunde bereits konkrete Einwände erhoben hat, etwa Mängel oder eine Gegenforderung,

• die Forderung hoch ist und ein Prozess vor dem Landgericht wahrscheinlich wird,

• komplexe Rechtsfragen zu klären sind, zum Beispiel bei Bauverträgen oder Bürgschaften,

• Sie neben der Forderung weitere Rechtsberatung brauchen, etwa zur Kündigung eines Vertrags.

Ein Titel ist eine gerichtliche Entscheidung oder Urkunde, aus der die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf, zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

Die K⁠o⁠m⁠b⁠i⁠n⁠a⁠t⁠i⁠o⁠n beider Wege

In der Praxis hat sich eine Arbeitsteilung bewährt. Das Inkassobüro übernimmt das außergerichtliche Inkasso und das Mahnverfahren. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder bestreitet er die Forderung mit konkreten Gründen, übernimmt ein Rechtsanwalt das streitige Verfahren. Liegt anschließend ein Urteil vor, kann die Vollstreckung und die Überwachung des Titels wieder beim Inkassobüro liegen.

Damit diese Übergabe funktioniert, müssen Unterlagen und bisherige Korrespondenz vollständig weitergegeben werden. Arbeitet ein Inkassounternehmen fest mit einer Kanzlei zusammen, müssen Sie den Fall nicht neu aufbereiten.

Wichtig ist, dass es nach einem Widerspruch zügig weitergeht. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung, hält sie also an. Bleibt das Verfahren danach liegen, endet diese Hemmung sechs Monate nach dem letzten Verfahrensschritt, und die Verjährungsfrist läuft weiter. Das spart Zeit, und der Rechtsanwalt kennt von Anfang an die bisherige Kommunikation mit dem Schuldner.

Bei einer solchen Zusammenarbeit behalten Sie als Auftraggeber einen festen Ansprechpartner, auch wenn der Fall vom außergerichtlichen in das gerichtliche Verfahren wechselt.

So u⁠n⁠t⁠e⁠r⁠s⁠t⁠ü⁠t⁠z⁠e⁠n wir Sie

Inkasso Hansekontor verbindet beide Wege. Als beim Bundesamt für Justiz registrierter Inkassodienstleister übernehmen wir das außergerichtliche Inkasso, das Mahnverfahren, die Zwangsvollstreckung und die Titelüberwachung. Wird eine Forderung bestritten, führt ein Rechtsanwalt unserer Partnerkanzlei das Klageverfahren auf Grundlage der bereits vorhandenen Akte.

Es gibt keine Grundgebühr und keine Laufzeit, eine Provision fällt nur bei Erfolg an. Gern prüfen wir, welcher Weg für Ihre Forderung passt.

Häufige Fragen

Offene F⁠o⁠r⁠d⁠e⁠r⁠u⁠n⁠g abgeben?

Wir prüfen Ihre Unterlagen und übernehmen den Einzug, ohne Grundgebühr und ohne Laufzeit. Die gesetzlichen Inkassokosten trägt der Schuldner.